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ERNEUTES VERFAHREN

Menschenrechtsgericht: „Mütter von Srebrenica“ verklagen die Niederlande

srebrenica
(FOTO: iStockphoto)

Die Anwälte des Vereins werfen den Niederlanden vor, unzureichende Maßnahmen zum Schutz der Zivilisten in Srebrenica unternommen zu haben. Hinterbliebene innerhalb des Vereins „Mütter von Srebrenica“ brachten Klage vorm Menschenrechtsgericht in Straßburg ein.

Der Verein wirft den Niederlanden Mitverantwortung am Tod von 350 muslimischen Jugendlichen und Männern vor. Niederländische Soldaten waren 1995 im Namen der Vereinten Nationen in der damaligen Enklave Srebrenica stationiert. Vertreten werden die „Mütter von Srebrenica“ von den Anwälten Marko Geritsen und Simon van der Sluijs, die ihrer Stellungnahme schreiben, dass „Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung unzureichend waren“.

Am 13. Juli 1995 wurden 350 Männer und junge Burschen durch niederländische Blauhelme an die Armee der Republika Srpska übergeben. Die bosnisch-serbische Truppen hatten kurz davor die Schutzzone eingenommen. Die späteren Opfer befanden sich zu diesem Zeitpunkt unter dem Schutz der niederländischen Soldaten in Srebrenica und befanden sich sogar im Stützpunkt des niederländischen Uno-Bataillons in Potočari.

Früheres Urteil: „Geringe Mitschuld“
Im Jahr 2007 verklagte der Verein, der aus mehr als 6.000 Hinterbliebenen besteht, den Staat Niederlande. In einem ersten Urteil aus 2017 wurde eine dreißigprozentige Mitschuld gerichtlich bestätigt. (KOSMO berichtete) Zwei Jahre später kam es abermals zu einem Urteil in diesem Fall, wobei das Gericht entschied, dass die Niederlande „sehr geringe Mitschuld“ an den Geschehnissen im Juli 1995 haben. Laut Urteil erhielten die niederländischen Soldaten den Befehl, die Menschen in der Zone zu schützen. Allerdings betrage die Mitschuld des Staates an der Tragödie nur zehn und nicht dreißig Prozent. (KOSMO berichtete)

„Vollkommen willkürliches Urteil“
„Dem Obersten Gericht zufolge wären diese Männer wahrscheinlich in jedem Fall getötet worden, auch wenn sie auf dem Stützpunkt hätten bleiben dürfen“, so die Anwälte des Vereins „Mütter von Srebrenica“.

Ihrer Meinung nach habe es nie eine Diskussion über die Überlebenschancen der Menschen gegeben, was einen Verstoß gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention, genauer gesagt das Recht auf ein faires Verfahren, darstelle. „Das ist ein Verstoß gegen Artikel 6 des Europäischen Menschengerichtshofes“, resümierten Marko Geritsen und Simon van der Sluijs.