Österreich zieht gegen Temu vor Gericht: Das Sozialministerium wirft dem chinesischen Online-Giganten manipulative Praktiken und systematische Datenschutzverstöße vor.
Das Sozialministerium hat den chinesischen Online-Händler Temu per Verbandsklage vor das Handelsgericht Wien gebracht. Über den Verein für Konsumenteninformation (VKI) wirft das Ministerium der Plattform vor, Kunden systematisch zur Preisgabe persönlicher Daten zu verleiten und zu übermäßigen Ausgaben zu animieren. Als rechtliche Grundlage dienen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb sowie der EU Digital Services Act (EU-Gesetz für digitale Dienste). Die Manipulationsmethoden reichen laut Klage von Glücksrädern und Gewinnspielen über Highscore-Tabellen und künstlichen Zeitdruck bis hin zu versteckten Zustimmungserklärungen für Werbung und Datenverarbeitung.
Auch irreführende Rabattaktionen und ein bewusst komplizierter Kontolöschungsprozess stehen in der Kritik: Während drei Klicks für die Kontoerstellung genügen, erfordert die Löschung sieben Schritte und eine Woche Wartezeit.
„Wer trickst, verliert – das gilt auch für internationale Online-Ramschläden wie Temu“, erklärte SP-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig zu dem Verfahren. Sie betonte gegenüber dem „Standard“, dass auch Unternehmen, die in Europa wirtschaftlich aktiv sind, die hiesigen Regeln befolgen müssen: „Auch große Plattformen stehen nicht über dem Gesetz.“
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Experten-Einschätzungen
Die Wirksamkeit der Klage schätzt Wifo-Experte Michael Böheim allerdings skeptisch ein. Er vergleicht die rechtlichen Schritte Österreichs mit „Nadelstichen eines Akupunkteurs bei einem Elefanten“. Effektive Maßnahmen gegen Temu wären seiner Ansicht nach nur über eine strengere Importkontrolle möglich, da asiatische Billigplattformen häufig versuchten, Mehrwertsteuer und Zollabgaben zu umgehen.
Zudem müssten europäische Händler mit eigenen innovativen Geschäftsmodellen gegensteuern – wobei der Ökonom anmerkt: „Das Kaufhaus Österreich war keines.“
Der Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will begrüßt dagegen die Initiative des Sozialministeriums als wichtiges Signal. Er kritisiert jedoch vor allem die mangelnde Durchsetzung bestehender EU-Vorschriften: „Obwohl große Plattformen wie Temu und Shein nach ihrer Benennung als ‚Very Large Online Platforms‘ gemäß Digital Services Act der Aufsicht der EU-Kommission unterliegen, umgehen sie vielfach EU-Vorgaben – meist ohne Konsequenz.“
Marktposition Online-Handel
Will weist darauf hin, dass Temu mit einem Bruttowarenwert von mehr als 340 Millionen Euro bereits zum viertgrößten Online-Marktplatz in Österreich aufgestiegen ist.
Die unangefochtene Spitzenposition im österreichischen Online-Handel hält Amazon mit 1,2 Milliarden Euro Eigenumsatz. Rechnet man die Verkäufe externer Händler über den Amazon-Marktplatz hinzu, steigt die Summe auf geschätzte 4,3 Milliarden Euro. Damit fließen 40 Prozent aller Online-Ausgaben österreichischer Konsumenten an den US-Konzern, wie der „E-Commerce Report 2025″ von Handelsverband und ECDB (E-Commerce Datenbank) belegt.
Auf dem zweiten Platz folgt der Modehändler Zalando mit einem Umsatz von 387 Millionen Euro.