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CORONA

Mücksteins neue Verordnung: Harte Strafen für 3-G-Verstöße

(FOTO: BKA/Florian Stötter)

Seit Mitternacht ist eine neue Verordnung in Kraft: In Österreich können bei Verstoß gegen die 3-G-Pflicht von der Polizei Organmandate ausgestellt werden.

Die Verordnung legt neue Bestimmungen für den Verstoß gegen die 3-G-Pflicht fest. Sie ist am Mittwoch um 0.00 Uhr in Kraft getreten. Bisher gab es nur Organmandate beim Verstoß gegen die Masken- bzw. Abstandspflicht, nun darf die Polizei auch bei Nichteinhaltung der 3-G-Regeln Strafen ausstellen. Auf den Weg gebracht wurden die neuen Bestimmungen von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein.

Ab sofort ist es für die Beamten möglich, für „die fehlende Bereithaltung eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr“, wie bereits bisher für das „Fehlen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung“, und das „Fehlen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder einer Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard“, 90 Euro von den Regelbrechern einzuheben. Bis Dato war für eine Strafe ein Verwaltungsverfahren notwendig.

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