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ÄRTZLICHER FEHLER

Nach Geburt im Koma: Arzt klärte Enesa Z. über Komplikationen nicht auf

(Foto: screenshot/orf)

Der Arzt von Frau Enesa Z. hat, trotz auffälliger Beschwerden während der Schwangerschaft, seine Patientin nicht über die möglichen Komplikationen aufgeklärt. Nach der Geburt fällt die junge Frau ins Koma.

In der ORF-Sendung Bürgeranwalt vom 27. Jänner wurde über die junge Mutter, Enesa Z. berichtet. Als die schwangere Frau, wegen Beschwerden ihren Frauenarzt aufsuchte, kläre dieser Enesa Z. nicht über die Komplikationen auf.

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Seit vergangener Woche fehlt jede Spur von vier Kindern aus Bregenz. Die Freunde verschwanden am Mittwochabend, den 24. Jänner aus einer Institution in Bregenz.

 

Kurz drauf verschlechterte sich der Gesundheitszustand von Frau Z. drastisch. Lebensgefährte Elvis S. brachte sie zum Gynäkologen, dieser schickte sie wieder nach Hause, statt den Notruf zu verständigen. Enesa hielt die Schmerzen zu Hause nicht aus und kippte um.

Per Notarzt-Hubschrauber wurde die junge Frau nach Mistelbach geflogen. Nur mit einem Notkaiserschnitt konnte das Baby gerettet werden. Die junge Frau fiel jedoch ins Koma und kämpfte wochenlang ums Überleben.

7.000 Euro Entschädigung

Enesa Z. aus Niederösterreich lag drei Monate im Koma. Mehrere Organe der jungen Frau haben versagt. Nun soll Enesa mit nur 7.000 Euro von der Haftpflichtversicherung des Mediziners entschädigt werden, berichtet „heute“.

Der Gynäkologe erlaubte sich bereits einen Fehler bei Enesa Z. Als er vor zwei Jahren fälschlicherweise eine Eileiterschwangerschaft diagnostizierte. Doch Enesa verzieh dem Gynäkologen und blieb weiterhin seine Patientin. In der 31. Woche musste die Schwangerschaft mit einem Kaiserschnitt beendet werden. Die Frau erlitt Lungen-, Leber-, Nierenversagen und
wurde am Kopf operiert.

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Seit Freitag fehlt jede Spur vom 21-Jährigen Studenten, der zuletzt vor dem “Flex” gesehen wurde. Die Polizei bittet um Hinweise.

 

Frau leidet an Spätfolgen

Nach drei Monaten erwachte die Frau aus dem Koma. Heute befinden sowohl das Kind als auch die Mutter in einem gesundheitlich stabilen Zustand. Enesa Z. leidet an Spätfolgen. Mit lediglich 7.000 Euro möchte man die Mutter abspeisen. das von der Patientananwaltschaft in Auftrag gegebenen Gutachten empfiehlt eine 55.880 Euro als Schadenersatz. Die Versicherung des Arztes lehnte diese Summe ab, da man keinen Fehler des Arztes erkenne.

Patientenanwalt Gerald Bachinger sieht die Schuld beim Arzt. „Man muss in so einem Fall den Patienten sehr deutlich und sehr ernst den Zustand nahe legen. Und man muss sich vergewissern, dass das auch beim Patienten angekommen ist. Es war sicher kein Sprachproblem. Frau Z. versteht sehr gut und kann sich sehr gut ausdrücken“, so Bachinger in der ORF-Sendung.