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GÖTTLICHER HEILAND

Nach Herztod vor Krankenhaus: Stadt prüft auf unterlassene Hilfeleistung

Krankenhaus-Göttlicher-Heiland-Todesfall-Mann-Herzinfarkt
(FOTO: Google Maps-Screenshot/Alex B.)

Der kürzliche Herzinfarkt-Tod eines Mannes, in welchen das Krankenhaus Göttlicher Heiland verwickelt war, sorgte für heftige Diskussionen. Nun wird vonseiten der Stadt Wien ein Prüfverfahren eingeleitet, wie Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) am Dienstag bekanntgab.

Vergangenen Freitag sah eine Passantin einen Mann bewusstlos in einem geparkten Auto liegen. Sie reagierte sofort und schlug beim Portier des Krankenhauses Alarm. Dieser riet der aufgebrachten Frau, selbst die Rettung zu rufen, da keiner der diensthabenden Ärzte das Spital verlassen dürfe, nicht einmal, wenn sich ein Mensch unmittelbar vor dem Gebäude in einer Notsituation befinde. Schlussendlich verstarb der Mann im Wilhelminenspital. (KOSMO berichtete)

„Kein Gesetz bekannt, dass Hilfeleistung ausschließen würde“
Nachdem es zu einer internen Prüfung innerhalb des Krankenhauses Göttlicher Heiland kam, schaltete sich nun auch die Stadt Wien ein. Hacker erteilte der Krankenanstalten-Aufsichtsbehörde (MA 40) den Auftrag, den Fall genau zu prüfen. Unter anderem soll es bei der Überprüfung auch um unterlassene Hilfeleistung gehen.

Wie der „Kurier“ berichtete, soll es bereits zur Kontaktaufnahme mit dem betroffenen Spital gekommen sein. Es gebe eine Anwesenheitspflicht für Arbeitnehmer, allerdings sei ihm kein expliziter rechtlicher Passus bekannt, wonach dies eine Hilfeleistung ausschließen würde, zitiert das Medium einen Sprecher der MA 40. Ebenso sei unklar, welche Konsequenzen dem Krankenhausdrohen, insofern ein Fehlverhalten festgestellt werden sollte.

„Ein angestellter Arzt darf seinen Dienstort nicht verlassen“, sagt ein Sprecher der Wiener Ärztekammer gegenüber „Kurier“ – „Eine Ausnahme sieht das Ärztegesetz vor, wonach er in lebensbedrohlichen Fällen unverzüglich Erste Hilfe zu leisten hat.“ Der Arzt müsse aber sicherstellen, dass die Patienten trotz seiner Abwesenheit gut weiterbetreut werden.

Korrektes Verhalten des Arztes?
Die Passantin teilte ihr Erlebnis vor dem Krankenhaus über Soziale Medien und erklärte dort, dass aufgrund dieser Bestimmungen einige Minuten verstrichen sein, bis dann doch ein Arzt das Spital verließ und Erste Hilfe leistete.

Laut derzeitigen Informationen habe sich der Arzt korrekt verhalten und bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte Erste Hilfe geleistet. „Ein angestellter Arzt darf seinen Dienstort nicht verlassen“, sagt ein Sprecher der Wiener Ärztekammer gegenüber „Kurier“. „Eine Ausnahme sieht das Ärztegesetz vor, wonach er in lebensbedrohlichen Fällen unverzüglich Erste Hilfe zu leisten hat. Möglicherweise wird man sie künftig auf solche Situationen genauer schulen müssen.“

Stellungnahme des Spitals
„Unsere Mitarbeiter haben innerhalb von rund fünf Minuten eine ärztliche Erstversorgung des Mannes ermöglicht. Nachdem sich die diensthabenden Ärzte auf den Stationen befinden, ist ein schnellerer Einsatz kaum möglich“, so das Spital in einer Stellungnahme.

Da das Krankenhaus Göttlicher Heiland keine Station für kardiologische Notfälle habe, wurde der Mann in das nahegelegene Wilhelminenspital gebracht, welches hingegen über alle nötigen technischen Möglichkeiten verfüge.