Nach anfänglichem Widerstand beugt sich Trump dem politischen Druck und unterzeichnet ein Gesetz zur Offenlegung der brisanten Epstein-Akten – mit gewissen Einschränkungen.
US-Präsident Donald Trump hat ein Gesetz zur Veröffentlichung der Epstein-Akten unterzeichnet. Der Präsident, der wiederholt jegliche Verbindung zu Fehlverhalten im Zusammenhang mit dem verurteilten Sexualstraftäter zurückwies, hatte sich anfänglich gegen die Offenlegung gesträubt. Nach wachsendem Druck sowohl aus den Reihen der Opposition als auch seiner eigenen Partei lenkte Trump jedoch ein und gab dem Transparenzbegehren nach.
Dem Justizministerium wurde nun eine Frist von 30 Tagen gesetzt, um die Ermittlungsakten zu Jeffrey Epstein und seiner langjährigen Vertrauten Ghislaine Maxwell zugänglich zu machen. Die Gesetzesvorlage verpflichtet die Behörde zudem, interne Kommunikation über Epstein und dessen Mitarbeiter sowie Dokumente zu seinem Tod in Haft offenzulegen. Allerdings enthält das Gesetz bedeutsame Einschränkungen: Personenbezogene Daten der Opfer, Material über Kindesmissbrauch sowie aus Gründen der nationalen Sicherheit oder außenpolitischen Erwägungen als geheim eingestufte Informationen dürfen zurückgehalten werden.
⇢ Handy-Check bei US-Einreise: Was ÖFB-Fans zur WM 2026 wissen müssen
Schwere Vorwürfe
Die Vorwürfe gegen Epstein wiegen schwer: Er soll zahlreiche Frauen, viele davon minderjährig, gezwungen haben, auf seiner Privatinsel Little Saint James in den Amerikanischen Jungferninseln sexuelle Handlungen an seinen Gästen vorzunehmen. Zu diesen zählten angeblich namhafte Unternehmer, Politiker und wohlhabende Persönlichkeiten aus dem In- und Ausland. Unter den mutmaßlichen Teilnehmern an Epsteins Veranstaltungen werden prominente Namen wie Trump selbst, Elon Musk, der frühere britische Prinz Andrew, Bill Gates und Bill Clinton genannt – allesamt haben sie jegliches Fehlverhalten bestritten.
Jahrelange Ermittlungen
Die ersten Anschuldigungen gegen Epstein wurden 2005 bekannt. Im darauffolgenden Jahr musste er sich in Florida erstmals vor Gericht verantworten, wo er in einem Fall der Anstiftung zur Prostitution angeklagt wurde. In den Jahren danach meldeten sich zahlreiche weitere Opfer, die behaupteten, von Epstein und seiner Komplizin Maxwell zu sexuellen Handlungen genötigt worden zu sein. Nach jahrelangen Vorwürfen erfolgte 2019 schließlich Epsteins Festnahme wegen Sexhandels mit Minderjährigen und Verschwörung zum Sexhandel.
Der Umfang der nun freizugebenden Akten ist beträchtlich – laut Einschätzung eines mit dem Fall befassten Bundesrichters handelt es sich um etwa 100.000 Seiten.