In Epsteins digitaler Korrespondenz tauchen Vorarlberger Skigebiete auf – mit verstörenden Details über angeblich „gehorsame“ 15-jährige Jugendliche im Montafon.
Die E-Mails des verurteilten Sexualstraftäters Jeffrey Epstein offenbaren ein weitverzweigtes Netzwerk, das offenbar auch Verbindungen nach Vorarlberg aufwies. Konkret werden in der vom US-Justizministerium veröffentlichten Korrespondenz die Skigebiete Zürs und Montafon erwähnt.
In einer der Nachrichten schildert ein anonymisierter Absender im Jänner 2012 einen Winteraufenthalt in Österreich mit reichlich Schnee und guten Pistenverhältnissen im Montafon. Vor dem Hintergrund von Epsteins krimineller Vergangenheit erscheint jedoch ein Abschnitt besonders alarmierend: Darin ist von zwei 15-jährigen Schweizer Jugendlichen die Rede, die laut wörtlicher Beschreibung „sehr gehorsam“ seien und „alles tun würden, was man ihnen vorschlage“. Der Mail waren zwei Bilder beigefügt. Epsteins knappe Antwort lautete lediglich „Looking“.
Auch das Montafon wird in einer Mail an Epstein erwähnt. Der unbekannte Absender schreibt darin auch von zwei zwei Minderjährigen … pic.twitter.com/GzZMMW7Rcd
— Emanuel Broger (@EmanuelBroger) February 9, 2026
Die Identität des Absenders bleibt unklar, da die Behörden die E-Mail-Adresse unkenntlich gemacht haben. Die Person bezeichnet sich selbst als ehemaliger Profisportler und gibt an, sich gegenüber einem Tourismusbüro als Journalist eines Snowboard-Magazins ausgegeben zu haben, um kostenlose Skipässe und Unterkunft zu erschleichen. Teile dieser ergaunerten Leistungen habe der Absender anschließend weiterverkauft.
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Verbindung zum Arlberg
Auch der Nobelskiort Zürs am Arlberg taucht in Epsteins digitaler Korrespondenz auf. In einer weiteren Mail aus demselben Jahr äußert sich ein unbekannter Verfasser überrascht darüber, dass Epstein sich nach vier Monaten noch an ein bestimmtes Ereignis erinnern könne. Epstein hatte zuvor in fehlerhaftem Englisch „zurs, de austrain ski resort“ geschrieben – offensichtlich eine Anspielung auf den bekannten Vorarlberger Wintersportort.
Ob sich Epstein dabei auf einen eigenen Aufenthalt bezieht oder auf Erzählungen seines Gegenübers reagiert, geht aus den veröffentlichten Dokumenten nicht hervor. Weder Zeitpunkt noch Dauer oder Begleitpersonen eines möglichen Besuchs werden erwähnt. Ebenso bleibt offen, ob die verschiedenen Mails von derselben Person stammen. Die Korrespondenz belegt jedoch, dass der Arlberg in Epsteins Kommunikation thematisiert wurde.
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Inwiefern die Vorarlberg-Verbindungen mit strafbaren Handlungen zusammenhängen könnten, ist derzeit nicht geklärt. Auch die Herkunft der betreffenden Person bleibt im Dunkeln, wenngleich die Ausdrucksweise auf einen ausländischen Hintergrund hindeutet. Fest steht nur: Epsteins Umfeld hatte punktuelle Verbindungen nach Österreich – zu einem Zeitpunkt, als er bereits vorbestraft war.
Rechtliche Einordnung
Aus rechtlicher Perspektive wären sexuelle Kontakte mit Jugendlichen über 14 Jahren nur unter bestimmten Bedingungen strafbar – etwa wenn bei Unter-16-Jährigen die nötige Reife fehlt oder wenn Druck ausgeübt wurde. Eine strafrechtliche Aufarbeitung würde jedoch voraussetzen, dass potenzielle Opfer und Täter identifiziert werden können.
Die damals 15-jährigen Jugendlichen wären heute etwa 29 Jahre alt. Mögliche Sexualstraftaten gegen sie wären noch nicht verjährt, da die Verjährungsfrist erst mit Vollendung des 28. Lebensjahres des Opfers beginnt.