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Grenzkontrolle

Neue EU-Pflicht: Kleintransporter müssen jetzt teuer nachrüsten

Neue EU-Pflicht: Kleintransporter müssen jetzt teuer nachrüsten
FOTO: iStock/Kirk Fisher
2 Min. Lesezeit |

Neue EU-Regeln treffen Kleintransporter-Betreiber hart: Wer grenzüberschreitend fährt, muss jetzt technisch nachrüsten.

Ab dem 1. Juli 2026 gelten in der Europäischen Union verschärfte Vorschriften für den internationalen Warentransport mit leichten Nutzfahrzeugen. Betroffen sind Transporter und Kleintransporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht – inklusive Anhänger – zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, sofern sie grenzüberschreitend im Einsatz sind. Diese Fahrzeuge müssen künftig mit einem intelligenten Tachografen der zweiten Generation, kurz G2V2, ausgestattet sein.

Das Gerät zeichnet Grenzübertritte, Be- und Entladestellen sowie sämtliche Fahreraktivitäten lückenlos auf. Die neuen Pflichten betreffen all jene Fahrzeuge, die am internationalen Transport oder an der sogenannten Kabotage beteiligt sind – also am Gütertransport innerhalb eines fremden Staates.

Kosten der Nachrüstung

Die Nachrüstung mit einem Smart Tacho 2 wird in Österreich je nach Werkstatt und Fahrzeugtyp mit rund 1.500 bis 2.000 Euro veranschlagt. Dieser Betrag umfasst Gerät, Einbau und Kalibrierung.

Ausnahmen & Geltungsbereich

Bislang war der Einbau eines Tachografen im Wesentlichen auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beschränkt. Mit den seit 2023 schrittweise in Kraft tretenden EU-Regelungen fällt nun auch ein Teil des Kleintransportersegments unter diese Verpflichtung.

Ausnahmen sind vorgesehen: Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, die für Bautransporte eingesetzt werden und dabei einen Radius von 100 Kilometern um ihren Standort nicht überschreiten, sind von der Regelung ausgenommen. Gleiches gilt für den Transport handgefertigter Waren sowie für Fahrzeuge, die zu nicht-kommerziellen Zwecken genutzt werden, wenn das Fahren nicht die Haupttätigkeit der betreffenden Person darstellt.

Räumliche Ausdehnung

Räumlich beschränkt sich die Regelung nicht allein auf das EU-Gebiet: Auch in der Schweiz, in Liechtenstein, Norwegen, Island und Großbritannien gelten die neuen Vorschriften. Nicht erfasst sind hingegen jene Staaten, die lediglich dem AETR-Abkommen beigetreten sind.

Mit den neuen Regelungen verfolgt die EU das Ziel, die Kontrolle des internationalen Transportwesens zu stärken, Fahrzeugbewegungen besser nachvollziehbar zu machen und die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften für Berufskraftfahrer wirksamer durchzusetzen.

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KO KOSMO-Redaktion
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