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CORONA

Neue Quarantäneregeln: Diese Personen dürfen sich NICHT mehr freitesten

Symbolbild (FOTO: iStockphoto)

Kurz nachdem die Quarantäneregelungen vonseiten des Gesundheitsministeriums verschärft wurden, wird auch schon wieder gelockert. Allerdings nicht für alle.

„Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2-Kontaktpersonen“ heißt das Dokument, das vonseiten des Ministeriums am Sonntag veröffentlicht wurde. Darin werden die neuen Quarantäneregeln vor allen angesichts der stark steigenden Omikron-Fälle genauer erläutert.

Das Wichtigste zuerst: die zustände Behörde entscheidet individuell, welche Maßnahmen gelten. Dennoch gibt es einige Rahmenbedingungen, die mit der neuen Verordnung abgeändert wurden.

Kürzere Quarantäne

Personen, die einen längeren und direkten Kontakt zu einem nachweislich Corona-Infizierten hatte und somit als K1-Personen eingestuft wurden, müssen ab nun für 10 und nicht mehr für 14 Tage in Quarantäne. Ebenfalls wurde das Freitesten (mit PCR-Test) ab dem 5. Tag wieder erlaubt.

Diese Regelung gilt auch, insofern man Kontakt zu einem Omikron-Fall hatte. Wie aus dem Ministerium zu hören war, gebe „es derzeit keine Evidenz für eine verlängerte Inkubationszeit der Omikron-Variante gibt“. Deshalb wurde die neue Mutante der Delta-Variante gleichgestellt.

Alle K1 bei Omikron

Bisher war es Usus, dass Geimpfte und Genesene nach Kontakt zu einem Corona-Infizierten als K2 eingestuft. Sollte man Kontakt zu einem Omikron-Fall gehabt haben, wird man ungeachtet des Genesungs- oder Impfstatus als K1-Person geführt.

Nicht jeder kann sich freitesten!

In zwei Fällen ist ein Freitesten jedoch nicht möglich: insofern nicht ausreichend PCR-Testkapazitäten verfügbar sind kann man die Quarantäne nicht vorzeitig beenden. Selbiges gilt insofern die Schutzmaßnahmen im Haushalt (Abstand, FFP2-Maske, etc.) nicht eingehalten werden.