Die schwarz-rot-pinke Koalition plant eine umstrittene Reform der Sozialhilfe in Österreich. Einheitliche Tagessätze und eine stärkere Arbeitsmarktintegration stehen im Fokus.
Die neue Bundesregierung in Österreich plant eine umfassende Reform der Sozialhilfe, nur fünf Jahre nach der letzten großen Überarbeitung. Diese Reform soll einheitliche Tagessätze für Alleinstehende und Haushaltsmitglieder einführen, während die finanzielle Zuständigkeit weiterhin bei den Bundesländern bleibt. Die Arbeitsmarktintegration soll durch eine stärkere Einbindung des AMS gefördert werden.
Reformen von 2019
Bisherige Reformen von 2019, initiiert von der ÖVP und FPÖ, versuchten, Höchstsätze und Einschränkungen für bestimmte Gruppen durchzusetzen, was jedoch vom Verfassungsgerichtshof teilweise aufgehoben wurde. Dies führte zu erheblichen Unterschieden in den Sozialhilfeleistungen der Bundesländer. Beispielsweise erhielten Leistungsempfänger 2023 in Vorarlberg und der Steiermark im Schnitt mehr als 900 Euro, während es im Burgenland nur 671 Euro waren. Besonders die Wiener Mindestsicherung ist oft Gegenstand von Debatten, da sie fast drei Viertel der nationalen Ausgaben in diesem Bereich ausmacht.
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Sozialrechtsexperte Walter Pfeil sieht in den geplanten Vereinheitlichungen einen positiven Ansatz, betont jedoch die Notwendigkeit, regionale Unterschiede bei den Wohnkosten zu berücksichtigen. Er schlägt vor, dass für arbeitsfähige Personen ein eigenes System geschaffen werden könnte, das vom AMS verwaltet wird.
Kinderunterstützung
Ein weiterer zentraler Punkt der Reform betrifft die finanzielle Unterstützung für Kinder. Das Regierungsprogramm sieht einen einheitlichen Betrag analog zum Familienzuschlag beim Arbeitslosengeld vor, der erhöht werden soll. Derzeit beträgt dieser Zuschlag 97 Cent pro Tag und Kind, was im Vergleich zu den aktuellen Leistungen in einigen Bundesländern eine Kürzung darstellen würde. Pfeil warnt, dass eine solche Kürzung sowohl politisch als auch rechtlich problematisch sein könnte, da der Verfassungsgerichtshof bereits 2019 ähnliche Bestrebungen als unsachlich aufgehoben hat.
Langfristig wird über eine „Kindergrundsicherung“ diskutiert, wie sie von der SPÖ gefordert wurde. Diese könnte neben Sachleistungen auch eine spezielle Geldleistung für Kinder umfassen, wobei das Regierungsprogramm diesbezüglich vage bleibt.
Asylberechtigte und Integration
Für Asylberechtigte ist eine „Integrationsphase“ von bis zu drei Jahren geplant, in der sie keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben sollen. Stattdessen soll es eine niedrigere Leistung geben. Pfeil sieht hier rechtliche Herausforderungen, da eine Schlechterstellung sowohl dem österreichischen Verfassungsrecht als auch dem Unionsrecht widersprechen würde. Laut Rechtsprechung müssen Asylberechtigte besser gestellt sein als andere Ausländer, die in ihr Herkunftsland zurückkehren können, und dürfen bei Sozialleistungen nicht schlechter gestellt sein als Staatsbürger.