Eine Mutter aus Niederösterreich kämpfte mit der Gesundheitskasse um 1.300 Euro Kinderbetreuungsgeld. Ein fehlender Stempel führte zur Rückforderung.
Eine Mutter aus dem Bezirk Bruck an der Leitha in Niederösterreich erlebte eine unerwartete Herausforderung mit der Österreichischen Gesundheitskasse, als ihr das Kinderbetreuungsgeld gestrichen und eine Rückzahlung von 1.300 Euro verlangt wurde. Der Auslöser war das Fehlen eines Vermerks einer Kontrolluntersuchung im Mutter-Kind-Pass. Der notwendige Termin beim Augenarzt für ihren einjährigen Sohn musste wegen einer Erkrankung des Kindes abgesagt werden, und ein Ersatztermin konnte nicht fristgerecht wahrgenommen werden.
Trotz intensiver Bemühungen, einen schnelleren Termin bei einem anderen Augenarzt zu erhalten, blieb die Mutter erfolglos. Die Gesundheitskasse hatte ihr zwar zugesichert, dass eine verspätete Untersuchung akzeptiert werde, sofern die Krankheit des Kindes nachgewiesen werden könne. Dennoch erhielt sie die Forderung über 1.300 Euro.
Hilfe durch Arbeiterkammer
In ihrer Verzweiflung wandte sich die dreifache Mutter an die Arbeiterkammer Niederösterreich. Trotz der Interventionen und Bemühungen seitens der Arbeiterkammer, die vollen Rechtsschutz gewährte, musste der Fall vor Gericht geklärt werden. Markus Wieser, Präsident der Arbeiterkammer, betonte, dass alle möglichen Maßnahmen ergriffen wurden, um der Mutter zu helfen. Im Gerichtsverfahren erhielt die Mutter schließlich Recht. Wieser unterstrich: „Die Mutter konnte ja nichts für die Erkrankung des Buben oder dafür, dass es keinen zeitgerechten Ersatztermin gab.“
Die Bürokratie schien sich jedoch nicht für die Gründe des fehlenden Stempels zu interessieren.
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