Am Freitag, den 1. April treten neue Testregeln in Kraft.
Personen die Symptome aufweisen oder Angehörige in Kindergärten, Spitälern und Pflegeheimen besuchen, zählen als Ausnahme. Ansonsten gibt es fünf gratis Antigen- und fünf PCR-Tests im Monat. Neu ist, das auch fünf “alte” Tests verwendet werden dürfen, falls man welche hat.
1. Symptomatische Personen:
Tests für symptomatische Personen bleiben in gewohntem Ausmaß (unbeschränkt und gratis). 1450 wird auch bleiben.
2. Vulnerable Settings:
Beschäftigte, Bewohner, Besucher, Begleitpersonen und externe Dienstleister können sich weiterhin uneingeschränkt kostenlose testen lassen.
3. 5 PCR- und 5 Antigentests:
Jedem Bürger stehen nur noch fünf Gratis-PCR- und fünf kostenlose Antigentests pro Monat zur Verfügung. Doch der Start läuft nicht wie geplant. In den Apotheken könnte es zum Chaos kommen. Die Bundesregierung schafft es erneut nicht ein Gesetz umzusetzen. Deswegen können ab 1. April keine kostenlosen Antigentests in den Apotheken ausgegeben werden.
“Österreich hat eines der besten Testsysteme. Das gilt es in seinen Grundzügen zu erhalten, um gut auf den Herbst vorbereitet zu sein. Denn sollte eine neue Virusvariante es notwendig machen, können wir alles rasch wieder hochfahren. Aktuell ist aber eine Redimensionierung des Testregimes am sinnvollsten – wir setzen die Tests nun primär dort ein, wo sie gebraucht werden. Statt unbegrenzten Massentests, stehen ab 1. April nun jeder Person fünf gratis PCR und 5 gratis Antigentests zur Verfügung. Gleichzeitig ist mir wichtig, dass der hohe Grad an Sicherheit, den unser Testsystem bietet, in jenen Bereichen, wo es notwendig ist, weiter aufrecht bleibt. Daher stehen Tests für Bewohner, Besucher und Mitarbeiter vulnerabler Bereiche wie Pflege- und Altenheime oder Krankenhäuser wie gewohnt weiterhin kostenlos und unbeschränkt zur Verfügung”, sagt Gesundheitsminister Johannes Rauch.
Quelle: Heute-Artikel
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