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Neuer Plan: Mindesthaltbarkeitsdatum wird geändert

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(FOTO: iStock/Drazen Zigic)

Im Supermarkt stößt man beim Einkauf von Lebensmittel auf das Mindesthaltbarkeitsdatum. Viele Verbraucher werfen einen kurzen Blick auf den Aufdruck, um zu vermeiden, Ware zu kaufen, die in naher Zukunft abläuft.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist keine Angabe über das Ablaufdatum des Produkts. Vielmehr handelt es sich lediglich um eine Empfehlung des Herstellers, bis wann das Produkt unter optimalen Bedingungen seine Qualität behält. Oft sind die Lebensmittel auch nach Ablauf dieser Frist noch genießbar. Obwohl dies bekannt ist, gibt es Kritik an den kurzen Mindesthaltbarkeitsdaten, die vielen Produkten aufgedrückt werden.

Daher wird in Deutschland eine Veränderung gefordert, um die Lebensdauer vieler Produkte zu verlängern. Die EU-Kommission möchte die Lebensmittelverschwendung reduzieren. Viele Lebensmittel werden weggeworfen, obwohl sie nach Ablauf des MHDs noch genießbar sind.

Viele Lebensmittel werden weggeworfen

Künftig soll auf manchen Produkten neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum auch der Hinweis „Oft länger gut“ zu finden sein. Kunden sollen ermutigt werden, selbst zu überprüfen, ob die Lebensmittel noch genießbar sind. Jedoch gibt es Bedenken bezüglich Konserven und Tiefkühlprodukten, da Kunden diese nicht leicht überprüfen können. Den Hinweis verpflichtend zu machen, sei keine gute Idee, weil „Verbraucher eben nicht bei allen Lebensmitteln riechen, schmecken oder probieren, ob etwas noch ‚gut‘ ist“, erklärt Peter Loosen vom Lebensmittelverband Deutschland.

Der Hinweis „Oft länger gut“ soll freiwillig sein. Es gibt noch keine Einigung darüber, aber man hofft, einen Weg zu finden, um Kunden dazu zu ermutigen, weniger Lebensmittel wegzuwerfen.

Ob so eine Änderung in Österreich geplant ist, ist noch unklar.