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Verurteilt

Neues Gesetz in Kroatien greift: Mann nach nationalistischem Ausbruch verurteilt

Schlepper-in-Kroatien-verhaftet
(FOTO: zVg.)

Das neue kroatische Strafgesetz, das im April dieses Jahres verabschiedet wurde und die Geldstrafen drastisch erhöht hat, wurde erstmals auf einen Kroaten aus Frankreich angewendet. Ivan (30), der in Paris lebt und arbeitet, wurde zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt, nachdem er Polizisten in Kroatien beleidigt hatte.


Das neue kroatische Strafgesetz, das im April dieses Jahres in Kraft getreten ist, hat seine erste Anwendung gefunden. Ivan (30), ein in Paris lebender Kroate, wurde zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt, nachdem er Polizisten in Kroatien beleidigt hatte. Das Gesetz sieht vor, dass „jeder, der Beamte während der Ausübung ihres Dienstes oder ihrer gesetzlichen Anordnungen herabwürdigt oder beleidigt, mit einer Geldstrafe von 700 bis 4.000 Euro oder einer Gefängnisstrafe von bis zu 30 Tagen bestraft wird“, wie die Richterin betonte.

Die Ereignisse, die zu Ivans Verurteilung führten, ereigneten sich in einer Nacht Mitte April in Velika bei Pozega. Während einer Fahrzeugkontrolle beleidigte Ivan, der unter Alkoholeinfluss stand und Beifahrer war, die Polizisten. Seine Worte waren nicht nur beleidigend, sondern auch nationalistisch und homophob: „F*** deine serbische Mutter, ihr Schwulen, ihr blauen Serben, f*** deine Mutter, was wollt ihr, ich bin Franzose, f*** deine serbische Mutter, ihr Abschaum“, schrie Ivan die Polizisten an.

1,4 Promille

Trotz eindringlicher Aufforderungen, sich zu mäßigen, ließ Ivan nicht von seinen Beleidigungen ab. Als er versuchte, die Situation selbständig zu verlassen, sah sich die Polizei gezwungen, ihn in Handschellen zu nehmen. Selbst im Polizeitransporter setzte er seine verbalen Angriffe fort.

Vor Gericht wies Ivan die Vorwürfe zurück und gab an, lediglich als Beifahrer in einem von seinem Vater gesteuerten Auto gesessen zu haben. Doch die Zeugenaussagen der Beamten wogen schwerer. Diese gaben an, er habe sie sogar angespuckt und ihm wurde ein Alkoholwert von 1,40 Promille nachgewiesen.

Ivan, ansässig in Paris und derzeit ohne festes Beschäftigungsverhältnis, bezieht monatlich 500 Euro Unterstützung von der französischen Arbeitsagentur. Das Gericht verhängte gegen ihn eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro zuzüglich 21,60 Euro für die Verfahrenskosten. Zwei Tage Untersuchungshaft werden ihm mit 80 Euro angerechnet.

Gegen das Urteil kann Ivan Berufung einlegen.