Schluss mit dem Gehaltsgeheimnis: Österreich rüstet sich für mehr Lohntransparenz. Die EU-Richtlinie soll die Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen verkleinern.
In Österreich werden Frauen für gleichwertige Arbeit noch immer oft geringer entlohnt als ihre männlichen Kollegen. Um dieser Ungleichheit entgegenzuwirken, wird nun per Gesetz mehr Transparenz bei Gehältern eingeführt. Die sogenannte EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU-Richtlinie für Lohntransparenz) muss bis zum 7. Juni 2026 in österreichisches Recht überführt werden. Im Arbeitsministerium unter der Leitung von SP-Ministerin Korinna Schumann laufen die Vorbereitungen bereits auf Hochtouren. Der entsprechende Gesetzesentwurf soll im ersten Quartal 2026 zur Begutachtung vorgelegt werden.
Die neue Richtlinie könne „das Potenzial, bestehende Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern sichtbar zu machen und nachhaltig zu verringern“, betont Schumann im Gespräch mit „Heute“. Die Ministerin erklärt weiter: „Faire und transparente Entgeltstrukturen in Österreich zu verankern“ sei das Ziel. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ müsse konsequent vorangetrieben werden.
Offene Gehaltskultur
Die Gehälter von Kollegen bleiben künftig nicht mehr im Verborgenen. Beschäftigte erhalten das Recht, Informationen über die durchschnittliche Vergütung von Mitarbeitern mit vergleichbaren Tätigkeiten einzuholen. Die Firma muss auf Anfrage entsprechende Auskünfte erteilen. Zudem werden Klauseln, die das Sprechen über Gehälter untersagen, verboten. Schumann strebt einen grundlegenden Wandel an: „Wir wollen weg vom Prinzip ‚Über Geld spricht man nicht‘ hin zu einer offenen und fairen Gesprächskultur in den Betrieben.“
Konkrete Maßnahmen
Unternehmen werden darüber hinaus zu weiteren konkreten Schritten für mehr Gehaltstransparenz verpflichtet. Stellenausschreibungen müssen künftig detailliertere Angaben zur Bezahlung enthalten – neben den Mindestgehältern auch Einstiegsentgelte, Gehaltsspannen sowie Informationen zum geltenden Kollektivvertrag. Arbeitgebern wird es außerdem untersagt, Bewerber nach ihrem Gehalt in früheren Beschäftigungsverhältnissen zu befragen.
Das Gesetzespaket umfasst auch neue Entgeltberichte und Sanktionsmechanismen. „Für den Erfolg all dieser Maßnahmen braucht es aber auch ein gemeinsames Bewusstsein und ein klares Bekenntnis aller Beteiligten zur Entgelttransparenz“, führt Schumann aus.
Nur auf diese Weise könne das Lohn- und letztlich auch das Pensionsgefälle zwischen den Geschlechtern in Österreich effektiv reduziert werden.