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Bildungsreform

Neues Schuljahr bringt neue Regeln: Das ändert sich für Schüler

Neues Schuljahr bringt neue Regeln: Das ändert sich für Schüler
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Neues Schuljahr, neue Regeln: Österreichs Bildungssystem steht vor einem der umfangreichsten Reformpakete der letzten Jahre.

Mit dem neuen Schuljahr treten in Österreich eine Reihe bildungspolitischer Neuerungen in Kraft. Zu den zentralen Maßnahmen zählen schulautonome Konzepte zur Deutschförderung sowie ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren. Ab Oktober werden zudem standortbezogene Leistungsdaten von Schulen öffentlich zugänglich gemacht.

Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) gab bekannt, dass ab dem Schuljahr 2026/27 Kopfbedeckungen, die „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen“, an öffentlichen wie privaten Schulen untersagt sein werden. Das Kopftuchverbot ist im § 43a Schulunterrichtsgesetz verankert und wurde vom Nationalrat im Dezember 2025 beschlossen. Bei wiederholten Verstößen nach den gesetzlich vorgesehenen Gesprächen können die Erziehungsberechtigten mit Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro belegt werden. Schülerinnen und Schüler, die suspendiert werden, müssen künftig verpflichtend begleitet werden – mit einem verbindlichen Förderplan sowie psychosozialen Maßnahmen, die ihre Rückkehr in den Schulalltag unterstützen sollen.

Deutschförderung neu

Auch im Bereich der Deutschförderklassen gibt es Änderungen: Die bisher starre Vorgabe eigener Deutschförderklassen ab acht außerordentlichen Schülern wird gelockert: Schulen können ab 2026/27 alternativ ein standortspezifisches, schulautonomes Fördermodell umsetzen. Rund 52 Prozent der Schulen mit außerordentlichen Schülerinnen und Schülern haben sich für ein schulautonomes Sprachförderkonzept entschieden. Angepasst wurde auch der MIKA-D-Test, der darüber entscheidet, ob ein Kind als außerordentlicher Schüler eingestuft wird.

Wer beim MIKA-D nur mit ‚mangelhaft‘ eingestuft wird, kann künftig dennoch aufsteigen, wenn die übrigen Leistungen positiv sind und die Klassen- beziehungsweise Schulkonferenz eine positive Leistungsprognose abgibt. Darüber hinaus erhalten 400 Volks- und Mittelschulen mit einem besonders hohen Anteil an Kindern mit Förderbedarf über den sogenannten „Chancenbonus“ zusätzliches Unterstützungspersonal. An Schulen mit mindestens 15 Klassen wird ein mittleres Management eingeführt, das die Schulleitungen administrativ entlasten soll.

Zeichnet sich ab der neunten Schulstufe ein drohender Schulabbruch ab, sind sogenannte „Perspektivengespräche“ künftig verpflichtend vorgesehen.

Schulvergleich öffentlich

Erstmals werden im Oktober standortbezogene Schuldaten veröffentlicht. Die Leistungsdaten werden dabei in einem als „fair“ bezeichneten Vergleich publiziert, der die jeweilige soziale und sprachliche Zusammensetzung der Schülerschaft berücksichtigt.

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KO KOSMO-Redaktion
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