In Österreich haben Personen, deren Arbeitslosengeldanspruch erschöpft ist, die Möglichkeit, die sogenannte „Notstandshilfe“ zu beantragen. Diese finanzielle Unterstützung wird jedoch nur in Fällen gewährt, in denen eine akute Notlage vorliegt. Hier sind die wichtigsten Informationen im Überblick:
Anspruch und Dauer
Die Notstandshilfe kann zeitlich unbegrenzt gewährt werden, jedoch jeweils für maximal 52 Wochen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein erneuter Antrag erforderlich. Es wird empfohlen, den Antrag noch vor Erschöpfung des Arbeitslosengeldanspruchs zu stellen. Die Frist für die Antragstellung beträgt maximal 5 Jahre nach dem Ende des Arbeitslosengeldbezugs.
Voraussetzungen und Notlage
Die Gewährung der Notstandshilfe hängt von der Vorliegen einer akuten Notlage ab. Hierbei wird das eigene Einkommen berücksichtigt, während das Einkommen von Eltern, Kindern oder anderen Verwandten keine Rolle spielt. Seit dem 1. Juli 2018 wird auch das Einkommen von Ehe- oder Lebenspartnern nicht mehr angerechnet.
Höhe der Notstandshilfe
Die Höhe der Notstandshilfe variiert je nach Einkommenssituation. Wenn kein Einkommen angerechnet wird, beträgt die Notstandshilfe 95 Prozent des Grundbetrags des Arbeitslosengeldes. Bei einem höheren Grundbetrag des Arbeitslosengeldes wird die Notstandshilfe entsprechend angepasst. Es können auch Familienzuschläge für bestimmte Personen, wie Kinder mit Anspruch auf Familienbeihilfe, gewährt werden.
Deckelung und Zuverdienst
Nach sechs Monaten erfolgt eine Deckelung der Notstandshilfe, abhängig von der Dauer des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes. Die Höchstgrenze der Notstandshilfe beträgt dabei das Existenzminimum. Bei einem Zuverdienst gelten ähnliche Bestimmungen wie beim Arbeitslosengeld, wobei jegliches Einkommen angerechnet wird.
Bei einem vorherigen Bezug von 20 Wochen Arbeitslosengeld erfolgt eine Deckelung der Notstandshilfe mit der Ausgleichzulage, die sich auf 40,60 Euro pro Tag beläuft (Stand 2024).
Für den Fall, dass Sie bereits 30 Wochen Arbeitslosengeld in Anspruch genommen haben, wird die Notstandshilfe mit dem Existenzminimum gedeckelt, welches sich auf 47,33 Euro pro Tag beläuft (Stand 2024).
Wenn Sie aufgrund Ihres Alters bereits 39 bzw. 52 Wochen Arbeitslosengeld erhalten haben, erfolgt keine Deckelung der Notstandshilfe.
Antragstellung und Auszahlung
Die Notstandshilfe muss persönlich beim zuständigen Arbeitsmarktservice (AMS) beantragt werden, vorzugsweise vor dem Auslaufen des Arbeitslosengeldanspruchs. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Nachhinein.
Krankenversicherung und Krankengeld:
Notstandshilfeempfänger sind krankenversichert, ohne Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen. Bei Arbeitsunfähigkeit während des Krankenstands erhalten sie Krankengeld in Höhe der zuvor bezogenen Notstandshilfe.
Insgesamt bietet die Notstandshilfe eine finanzielle Brücke für Menschen in Österreich, die nach Erschöpfung des Arbeitslosengeldanspruchs weiterhin Unterstützung benötigen. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Bedingungen und Antragsmodalitäten zu informieren, um die finanzielle Stabilität zu gewährleisten.
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