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Ausschreibung

Nur noch zwei Anbieter: Wien zieht bei Leih-Scootern die Daumenschrauben an

Nur noch zwei Anbieter: Wien zieht bei Leih-Scootern die Daumenschrauben an
FOTO: iStock
3 Min. Lesezeit |

Von 9.000 auf 4.200 Fahrzeuge, von Gehsteig-Chaos zu Sperrzonen: Wiens Kurs bei Miet-E-Scootern geht 2027 in die nächste Runde.

Die Stadt Wien zieht eine positive Zwischenbilanz zu den seit Sommer 2023 verschärften Regeln für Miet-E-Scooter: Die Verwaltungsstrafen sind deutlich gesunken, und sowohl die Zahl der Fahrzeuge als auch jene der Anbieter wurde verringert. Mitte 2027 wird das System europaweit neu ausgeschrieben.

Seit dem Sommer 2023 ist das Abstellen auf Gehsteigen untersagt, rund 400 gekennzeichnete Abstellflächen wurden eingerichtet. Zugleich schrumpfte die Flotte von 9.000 auf etwa 4.200 Fahrzeuge. Seit Juni 2023 wurden insgesamt rund 54.000 Verwaltungsstrafen gegen Betreiber verhängt.

Im September 2026 wurden 124 Beanstandungen gezählt, über das gesamte Jahr 2026 liegt der Schnitt bei 120 pro Monat. Gegenüber dem zweiten Halbjahr 2023 bedeutet das bei den Abstell-Strafen einen Rückgang um fast 97 Prozent.

An Hotspots sorgen verpflichtende Abstellflächen, Sperrzonen und verstärkte Kontrollen für Ordnung beim Abstellen. Die Begrenzung auf rund 4.200 Fahrzeuge und weniger Anbieter beugt einem Überangebot vor und macht die Kontrolle einfacher. In weniger zentralen Gebieten, etwa bei Öffi-Endhaltestellen, soll das Angebot hingegen gezielt ausgebaut werden.

Neue Konzessionen

Die bestehenden Konzessionen laufen Mitte 2027 aus. Danach dürfen in Wien höchstens zwei Anbieter tätig sein.

Die Konzessionen haben eine Laufzeit von drei Jahren und lassen sich zweimal um jeweils ein Jahr verlängern. Vertragsstrafen sollen die Erfüllung der Pflichten sicherstellen, bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann der Vertrag sofort aufgelöst werden.

Das Abstellen auf Gehsteigen bleibt streng verboten. Endet eine Fahrt im Umkreis von rund 100 m einer Abstellfläche, muss das Fahrzeug dort geparkt werden. Die Betreiber tragen die Verantwortung für ordnungsgemäße Nutzung, Abstellung und Wartung, stellen eigene Ordnungsdienste bereit und verstärken die Kontrollen vor Ort.

Falsch abgestellte Fahrzeuge müssen unverzüglich, spätestens aber binnen 15 Minuten, entfernt werden.

Andernfalls droht pro Fahrzeug eine Verwaltungsstrafe von 50 €.

Technische Vorgaben

Seit 2024 stehen rund 400 Abstellflächen für E-Scooter bereit. Die Nutzung von Radabstellanlagen durch Miet-E-Scooter wird stark eingeschränkt, technische Maßnahmen und Schwerpunktkontrollen sollen die Vorgaben absichern.

Sperrzonen, etwa rund um Krankenhäuser, Marktgebiete und Gemeindebauten, verhindern das Einfahren auf technischem Weg. Ergänzt wird das Management durch zahlreiche Abstellverbotszonen.

Im Vergabeverfahren zählen Konzepte, die eine geordnete und sichere Nutzung nachweisen. Dazu gehören wirksame Kontroll- und Sanktionssysteme, technische Sperren gegen Falschparken, Vorkehrungen gegen das Fahren zu zweit und gegen regelwidriges Fahren auf Gehsteigen sowie die rasche Entfernung falsch abgestellter Fahrzeuge.

E-Scooter tragen Kennzeichen, fahren höchstens 25 km/h und werden in Begegnungszonen, Wohnstraßen und Fußgängerzonen automatisch gedrosselt. Verlangt werden unter anderem zwei unabhängige Bremsen, Blinker, ein akustisches Warnzeichen und geeignete Ständer.

„Mein Ziel war es, das völlig inakzeptable E‑Scooter‑Chaos in unserer Stadt zu beenden. Niemand will herumliegende E‑Scooter, die zudem auch gefährliche Stolperfallen sind. Unsere vielen und strengen Maßnahmen wirken, danke an alle Beteiligten – von der Parkraumüberwachung, der Mobilitätsagentur, der MA 65 über die Gruppe Sofortmaßnahmen bis zur Abschleppgruppe der MA 48. Wien hat mit den strengen Vorgaben ein Modell geschaffen, das international als Best-Practice-Beispiel gilt,“ sagte Mobilitätsstadträtin Ulli Sima.

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KO KOSMO-Redaktion
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