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Einwanderungsbehörden

Oma tot – MA35 verlangt 140 Euro von Enkelin

kosmo
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Die Einwanderungsbehörden in Wien haben bislang oft unangemessene Praktiken offenbart. Die österreichische Tageszeitung Heute hat nun über den Fall der 88-jährigen serbischen Staatsbürgerin Milanka berichtet.

Milanka hatte vor einigen Wochen eine Verlängerung ihres Visums beantragt, wurde jedoch aufgrund einer kurzfristigen Operation aufgrund eines Oberschenkelhalsbruchs hospitalisiert und konnte den Termin nicht wahrnehmen. Ihre Enkelin Vesna (43) informierte die MA35 unverzüglich über den Vorfall und bot an, das Visum ihrer Großmutter selbst abzuholen. Dies war jedoch aus rechtlichen Gründen nicht erlaubt.

Einige Tage später kam die traurige Nachricht, dass Oma Milanka am 11. April im Krankenhaus verstorben ist. Vesna schickte am nächsten Tag eine E-Mail an die Einwanderungsbehörde, um ihnen mitzuteilen, dass ihre Großmutter verstorben ist. Die Nachricht, die sie von der zuständigen Beamtin erhielt, war jedoch unerwartet und unnötig umständlich. Die Beamtin bat Vesna, die Sterbeurkunde vorzulegen und eine Zahlungsaufforderung über 140 Euro zu begleichen.

Diese Vorgehensweise wurde von Vesna als unangemessen und verantwortungslos empfunden. „Eigentlich wollten sie mir die Verantwortung für diese 140 Euro für den Visumsantrag übertragen! Mit den Verstorbenen Geld zu verdienen, ist wirklich eine Schande“, betont Vesna.

Wie Heute berichtet, löste MA35 das Problem schnell und klärte auf, worum es ging. „Der Antrag wurde uns am 03.04.2022 gestellt, die Gebühren für den Antrag sind zu entrichten. Daher wurde die Zahlungsaufforderung an die angegebene Adresse gesendet“, heißt es in der Erklärung.

Zum Glück war der Fall jedoch anders gelagert und der geforderte Betrag muss nicht beglichen werden. Die Einwanderungsbehörden bedauern den Verlust von Milanka und ihre Familie wird nun die notwendige Zeit bekommen, um sich zu erholen und während dieser schweren Zeit genug Kraft zu sammeln.

Nämlich, daraufhin erhielten die Behörden die Nachricht vom Tod der Antragstellerin. „Wir werden uns daher unverzüglich mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen und die notwendigen Schritte einleiten. Die Enkelin muss der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen. Wir bedauern den Verlust und wünschen der Familie viel Kraft in schweren Zeiten“, sagte MA35 abschließend, wie Heute berichtet.