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Missbrauch

Online-Missbrauch einer 12-Jährigen: Zwei Kärntner in Haft

Missbrauch Zwölfjährige Chat
Symbolbild. FOTO: iStock/dragana991/choochart choochaikupt

Zwei Kärntner Männer wurden kürzlich wegen online begangenen schweren Missbrauchs einer Zwölfjährigen zu Haftstrafen verurteilt. Obwohl sie ihr Opfer nie persönlich getroffen haben, landen beide hinter Gittern.

Einblick in Monikas schwierige Lebenssituation

Das Mädchen (Name anonym) hatte bislang kein einfaches Leben. Das junge Mädchen lebt in einer sozialen Einrichtung, möglicherweise ein Grund, um sich mit zwölf Jahren auf perverse Online-Chats mit mehreren Männern einzulassen. Die Betreuer des Mädchens bemerkten schließlich, dass etwas nicht stimmte. Sie entdeckten die Nachrichten, in denen das Mädchen zu abartigen sexuellen Handlungen aufgefordert wurde, wie die Krone berichtet.

Vor Gericht

Die Angeklagten mussten sich vor dem Klagenfurter Richter Gernot Kugi verantworten. „Sie waren der Erwachsene und wussten, dass sie noch ein Kind ist“, mahnte der Richter die Angeklagten. Beide Männer hatten das Mädchen in den Chats zu schändlichen Handlungen an sich selbst gedrängt – zur Befriedigung ihrer eigenen Wünsche.

Verteidigungsstrategien

Der erste Angeklagte, ein 40-jähriger Mann, zeigte sich angesichts der Vorwürfe sehr reumütig. Er hatte monatelang mit dem Mädchen geschrieben und Fotos ausgetauscht. Wohl wissend, dass er mit einem Kind kommunizierte. „Das war der größte Fehler meines Lebens“, seufzte er. Während der Ermittlungen fand man in seinem Keller Hitler-Devotionalien (Andachtsbilder), was zu einer Verurteilung nach dem Verbotsgesetz führte und seine Vergehen noch verschlimmerte.

Der zweite Angeklagte, ein 24-jähriger Vorbestrafter, zeigte hingegen keinerlei Reue und behauptete, sein Handy und seine Internetadresse seien gehackt worden. Auch er wurde zu 18 Monaten Haft verurteilt; zusätzlich wurden frühere Haftstrafen aus offenen Probezeiten angerechnet.

Rechtliche Konsequenzen

Der rechtliche Rahmen für solche Vergehen ist streng, da Sex-Chats mit „beischlafähnlichem“ Charakter als schwerer sexueller Missbrauch gewertet werden. Dies kann Strafen von bis zu zehn Jahren nach sich ziehen.

Hier findest du Hilfe

Falls du Personen kennst, die unter psychischen und/oder physischen Missbrauch leiden, zögere nicht um Hilfe zu bitten! Sprich noch heute mit jemandem!

TelefonSeelsorge – Notruf 142 – Erreichbar 24 Stunden
Rat auf Draht
Onlineberatung
Chatberatung Mo bis Fr, 18 – 20 Uhr
Rat auf Draht: 147
Sozialpsychiatrischer Notdienst: 01 / 310 87 79
Frauenhelpline: 0800 222 555
Sorgentelefon für Alle: 0800 / 20 14 40
Psychiatrische Soforthilfe: 01 / 313 30