Start Inland
FAKE-BRIEF

Panierquote: FPÖ gewinnt vor dem OGH gegen Satire-Zeitung

FOTO: NOE.gv.at/NLK Burchhart/iStock/Angelika Heine
FOTO: NOE.gv.at/NLK Burchhart/iStock/Angelika Heine

Der OGH entschied zugunsten der FPÖ Niederösterreich und sah die gefälschten Briefe der „Tagespresse“ als Verletzung des Namensrechts. Die Satireplattform darf künftig keine Schriften mehr im Namen der FPÖ verbreiten.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Rechtsstreit zwischen der FPÖ Niederösterreich und der Satireplattform „Tagespresse“ zugunsten der FPÖ entschieden. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung standen vom Satiremedium versandte gefälschte Briefe im Namen der FPÖ.

Hintergrund des Urteils

Die „Tagespresse“ hatte rund 500 Wirtshäuser mit vermeintlichen Schreiben der FPÖ kontaktiert. In diesen Briefen wurde die von der FPÖ vorgeschlagene „Wirtshausprämie“ satirisch verspottet. Die fiktiven Kriterien zur Prämienvergabe beinhalteten unter anderem eine „Panierquote“ und die Empfehlung einer „rot-weiß-roten Kinderkarte“, auf der Gerichte wie das „Andreas-Hofer-Schnitzel“ oder das „Gabalier-Fleischlaberl“ offeriert wurden. Weiterhin sollten in einem Online-Register „nicht heimatverbundene Wirtshäuser“ als unpatriotisch gekennzeichnet werden.

Namensrecht und Meinungsfreiheit

Während untergeordnete Instanzen das satirische Element der Briefe anerkannten und zugunsten der „Tagespresse“ entschieden hatten, sah der OGH die Situation anders. Er befand, dass ein durchschnittlicher Empfänger der Briefe diese als ernstzunehmende Kommunikation der FPÖ interpretieren könnte, da die Verwendung des Namens und Logos der Partei suggeriert, es handle sich um offizielle Schreiben.

Der OGH argumentierte, dass dieses Vorgehen das Namensrecht der FPÖ Niederösterreich verletze, ohne die Meinungsfreiheit in unzulässiger Weise einzuschränken.

Reaktionen und Konsequenzen

Alexander Murlasits, Landesparteisekretär der FPÖ Niederösterreich, äußerte sich zufrieden mit dem Urteil und betonte, es sei ein „Sieg für die Glaubwürdigkeit in der politischen Auseinandersetzung“. Auch Satiremedien müssten verantwortungsbewusst mit der Verbreitung von Inhalten umgehen und dürften keine Täuschungen verursachen.

Das Urteil verpflichtet die „Tagespresse“ künftig, vom Verfassen und Verbreiten von Schriften im Namen der FPÖ NÖ abzusehen. Zudem muss die Satireplattform die Verfahrenskosten tragen.