Am Mittwoch verschärft der Nationalrat die Gesetze zum Schutz von Kindern. Die Strafmaße für solche Vergehen werden drastisch erhöht. Dieser Schritt ist eine Reaktion auf den Fall des ehemaligen Schauspielers Florian Teichtmeister, der rechtskräftig für den Besitz von Tausenden von Kindermissbrauchsdateien verurteilt wurde.
Die Details der Gesetzesänderung sind noch nicht vollständig bekannt, doch es ist klar, dass die Strafen für Vergehen gegen Kinder erheblich verschärft werden. Dabei geht es um höhere Strafen die künftig bei Besitz von dargestelltem Kindesmissbrauch drohen. Statt einem Jahr, erhält man zwei Jahre Haft. Bei Videomaterial bei denen unmündigen Minderjährige beteiligt sind, drohen drei Jahre Haft.
Eine Innovation in der österreichischen Gesetzgebung stellt das Strafmaß bei Herstellung oder Verbreitung von einer „Vielzahl“ an Videomaterial dar. Hier geht man ab 30 Bildern oder Videos von einem Strafmaß von bis zu zehn Jahren Haft aus.
Ein zusätzliches Arbeitsverbot für Sexualstraftäter kommt ebenso dazu. Dabei soll künftig ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden können, wenn jemand verurteilt wurde.
Präsentation fehlgeschlagen
Allerdings war der Weg zu diesem Gesetz nicht ohne Kontroversen. Die innerparteilichen Streitigkeiten innerhalb der Koalition waren so heftig, dass ÖVP-Staatsekretärin Claudia Plakolm dem Justizministerium Trödelei vorwarf. Danach hatte sich Alma Zadic geweigert mit Plakolm gemeinsam das Gesetz zu präsentieren.
Nach Teichtmeister-Urteil: Justizministerin Zadic unter Beschuss
Causa Teichtmeister
Der Fall Teichtmeister hat die Notwendigkeit einer solchen Gesetzesänderung unterstrichen. Der ehemalige Schauspieler wurde Anfang September wegen des Besitzes von Tausenden von Kindermissbrauchsdateien rechtskräftig verurteilt. Der Fall hat landesweit für Empörung gesorgt und die Dringlichkeit des Themas Kinderschutz in den Vordergrund gerückt.
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