Nach jahrzehntelangem Kampf um Gerechtigkeit hat ein pensionierter österreichischer Revierinspektor einen Sieg errungen. Am 29. August 2023 wurde entschieden, dass ihm eine Entschädigung von 20.000 Euro für die erlittene Diskriminierung zusteht. Doch der Weg dahin war lang und geprägt von Ungerechtigkeit und Diskriminierung.
Im Jahr 1974 wurde der damals junge Polizist zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilt. Sein Vergehen? Er hatte einvernehmliche sexuelle Beziehungen zu Männern. In einer Zeit, in der Homosexualität noch stark stigmatisiert wurde, führte dies nicht nur zu seiner Verurteilung, sondern auch zu einer drastischen Kürzung seiner Pensionsansprüche. Die Konsequenzen waren gravierend: Er wurde aus dem Polizeidienst entlassen und seine Existenz war ruiniert.
Pensionsnachzahlung
Erst 35 Jahre später, im Jahr 2009, konnte der pensionierte Revierinspektor den Mut aufbringen, seine Geschichte vor Gericht zu bringen. Mit der Unterstützung eines Anwalts forderte er Pensionsnachzahlungen und eine Entschädigung für die erlittene Diskriminierung. Sein Fall ging durch mehrere Instanzen, bis er schließlich vor dem Verwaltungsgerichtshof und dem Gerichtshof der Europäischen Union landete.
Diskriminierung
In einer wegweisenden Entscheidung aus dem Jahr 2019 stellte der EuGH fest, dass der strafweise Pensionsabzug eine verbotene Diskriminierung darstellte. Der pensionierte Revierinspektor erhielt daraufhin rückwirkend einen Teil des Differenzbetrags ausbezahlt.
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Doch damit war der Fall noch nicht abgeschlossen. Am 29. August 2023 wurde entschieden, dass dem Ex-Polizisten zusätzlich eine Entschädigung für die erlittene Diskriminierung zusteht. Das Gericht sprach ihm eine Entschädigung von 20.000 Euro zu. Für den Anwalt und seinen Mandanten war das jedoch zu wenig. Sie hatten im Vorfeld wegen der langen Dauer des Verfahrens 100.000 Euro gefordert.
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