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AUSZAHLUNGEN

Pensionsbonus: Wer ab nun mehr Geld bekommt

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(FOTO: iStock/ dstaerk)

Österreichs Arbeitnehmer, die ihre Arbeitskraft über das Regelpensionsalter hinaus zur Verfügung stellen, können sich auf eine finanzielle Aufwertung freuen. Der Nationalrat hat grünes Licht für eine Erhöhung des jährlichen Pensionsbonus gegeben. Trotz Gegenwindes aus der Opposition wurde der Beschluss mit den Stimmen der Grünen und der ÖVP durchgesetzt.

In einer hitzigen Sitzung des Sozialausschusses des Nationalrats wurde der Beschluss gefasst, den jährlichen Pensionsbonus von 4,2 auf 5,1 Prozent zu erhöhen. Dieser Bonus kann für maximal drei Jahre bezogen werden. Ein weiterer Vorteil für die Arbeitnehmer: Der Bund übernimmt – zunächst befristet auf zwei Jahre – einen Teil der Pensionsbeiträge von Beschäftigten, die neben ihrer Pension weiterhin erwerbstätig sind.

Die Opposition konnte sich mit ihren Anträgen nicht durchsetzen, insbesondere in Bezug auf eine Senkung der Lohnnebenkosten bei der Beschäftigung von Pensionisten. Stattdessen wurde festgelegt, dass Pensionisten, die neben ihrer Pension erwerbstätig sind, in den nächsten beiden Jahren nur für jenen Teil des Zuverdiensts Pensionsbeiträge leisten müssen, der über der doppelten Geringfügigkeitsgrenze liegt – 2024 voraussichtlich rund 1037 Euro. Für den restlichen Teil springt der Bund ein.

Entlastung für die Fleißigen

Die Neuregelung betrifft sowohl ASVG-Versicherte als auch den GSVG- und BSVG-Bereich. Allerdings gilt die Beitragsübernahme nur für Bezieher einer Eigenpension. Der Pensionsbonus darf jedoch die Pension insgesamt nicht auf mehr als 94,28 % der gesamten Bemessungsgrundlage erhöhen.

Die FPÖ kritisierte die Maßnahmen als „völlig unzureichend“ und forderte „eine deutlich höhere Entlastung für Personen, die nach dem Pensionsantritt weiterarbeiten“.

Neue Regeln für Korridor- und Schwerarbeitspensionisten

Auch für Personen, die eine Korridor- oder eine Schwerarbeitspension beziehen, gibt es eine Neuerung: Sie dürfen die monatliche Geringfügigkeitsgrenze künftig leicht überschreiten, ohne dass ihre Pension wegfallen würde. Die Toleranzgrenze wird für das Jahr 2024 voraussichtlich bei rund 207 Euro liegen.

Diese Neuregelungen sind ein klares Signal an die Arbeitnehmer: Wer über das Regelpensionsalter hinaus arbeitet, wird dafür belohnt. Trotz Kritik aus der Opposition ist der Beschluss ein wichtiger Schritt in Richtung einer gerechteren Entlohnung für diejenigen, die auch im Alter noch ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen.