Polen und die EU steuern auf einen offenen Rechtskonflikt zu – ausgelöst durch ein Urteil, das Tausende Paare direkt betrifft.
Polens Verfassungsgericht hat die Anerkennung von im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen abgelehnt. Grundlage für diese Entscheidung ist die polnische Verfassung, die die Ehe ausdrücklich als Verbindung zwischen Mann und Frau festschreibt. Eine entsprechende Verordnung von Innenminister Marcin Kierwinski erklärte das Gericht für verfassungswidrig.
Den Fall hatten Abgeordnete der rechtskonservativen Oppositionspartei PiS angestrengt. Das Verfassungsgericht ist mehrheitlich mit Richtern besetzt, die während der PiS-Regierungszeit berufen wurden und der Partei politisch nahestehen.
EU-Recht vs. Polen
Wie ORF.at berichtet, hatte der Europäische Gerichtshof am 25. November 2025 geurteilt, dass EU-Mitgliedstaaten gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen müssen, sofern diese in einem anderen Mitgliedstaat geschlossen wurden. Der EuGH stellte dabei klar, dass diese Anerkennungspflicht nicht bedeutet, dass ein Mitgliedstaat die Ehe im nationalen Recht für gleichgeschlechtliche Paare öffnen muss. Das oberste Verwaltungsgericht Polens überführte dieses EuGH-Urteil im März in nationales Recht und verpflichtete die Standesämter zur entsprechenden Anerkennung. Diese Regelung hätte Ende August in Kraft treten sollen.