Ein Polizist uriniert in einem Lokal unter den Tisch – doch vor der Disziplinarbehörde endet der Fall überraschend.
Ein Polizist wurde von der Bundesdisziplinarbehörde freigesprochen, nachdem er am 19. Mai 2025 in einem Lokal unter einen Tisch uriniert hatte. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass der Beamte aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen Harndrang in der konkreten Situation nicht kontrollieren konnte.
Der Beamte hatte sich an jenem Abend mehrere Stunden lang mit Kollegen in dem Lokal aufgehalten. Gegen 23 Uhr öffnete er seine Hose und urinierte unter den Tisch – ein Vorgang, der von einer Kamera aufgezeichnet wurde. Als der Wirt den Vorfall bemerkte, verwies er den Polizisten des Lokals.
Der Beamte versuchte nach eigenen Angaben, dem Wirt die Situation zu erklären, und bot an, für die Reinigung aufzukommen. Auch später entschuldigte er sich nicht persönlich – vor der Disziplinarbehörde erklärte er, der Vorfall sei ihm zu peinlich gewesen und er habe sich sehr geschämt.
Medizinische Begründung
Vor der Bundesdisziplinarbehörde räumte der Polizist den Vorfall ein und verwies auf gesundheitliche Probleme nach einem Bandscheibenvorfall und einer Operation. Er berichtete von einem Taubheitsgefühl im Genitalbereich und davon, seinen Harndrang nicht immer kontrollieren zu können. Seine behandelnden Ärzte hielten einen Zusammenhang des Taubheitsgefühls mit der Operation für möglich. Zusätzlich vorgelegte medizinische Unterlagen bestätigten Probleme bei der Kontrolle des Harndrangs.
Der Senat kam schließlich zu dem Schluss, dass der Beamte in der konkreten Situation nicht schuldhaft gehandelt hatte, und sprach ihn vom Vorwurf der Dienstpflichtverletzung frei. Der Disziplinaranwalt hatte zuvor noch eine „Geldbuße im oberen Bereich“ gefordert.