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Kopftuchverbot

Mikl-Leitner bekräftigt Kopftuchverbot: „Symbol der Unterdrückung“

Mikl-Leitner bekräftigt Kopftuchverbot: „Symbol der Unterdrückung“
(Symbolbild FOTO: iStock)
3 Min. Lesezeit |

Kirchenvertreter, christliche Werte und das Kopftuchverbot: Mikl-Leitner äußert sich im NÖ Landhaus zu gesellschaftspolitischen Themen.

Am Dienstag, dem 15. September, empfing Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner im NÖ Landhaus zahlreiche hochrangige Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche, darunter den Wiener Erzbischof Josef Grünwidl und den St. Pöltner Diözesanbischof Alois Schwarz. Bei dem Treffen äußerte sich die Landeshauptfrau auch zu gesellschaftspolitischen Themen und bekannte sich ausdrücklich zum geltenden Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren.

Christliche Werte

Mikl-Leitner stellte in ihrer Rede christliche Werte und Traditionen als gesellschaftliches Fundament in den Mittelpunkt. „Unser Fundament ist christlich. Es sind die christlichen Werte und Traditionen“, erklärte sie. Auch zum Kreuz bezog sie Position: „In Niederösterreich ist und bleibt das Kreuz ein unverzichtbares Symbol.“

Darüber hinaus thematisierte Mikl-Leitner sinkende Geburtenraten und verwies dabei auf Entwicklungen in Ländern wie Südkorea und Japan. Mit dem Satz „Ohne Kinder keine Zukunft“ unterstrich sie die Bedeutung, die sie dem Thema Familie und Geburtenentwicklung beimisst.

Klare Forderung

Besonderes Gewicht legte Mikl-Leitner auf ihre Unterstützung des bereits geltenden Kopftuchverbots für Schülerinnen unter 14 Jahren. „Mädchen und Burschen sollen gleichberechtigt und gleichbestimmt aufwachsen können. Dazu gehört das Kopftuchverbot für Mädchen unter 14. Denn das Kopftuch ist nicht nur ein Stück Stoff, es ist ein Symbol der Unterdrückung“, sagte die Landeshauptfrau.

Seit Beginn des Schuljahres 2026/27 gilt in Österreich ein bundesgesetzliches Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zum 14. Geburtstag an öffentlichen und privaten Schulen. Das Verbot gilt in der Schule, nicht jedoch bei Unterricht oder Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes. Bei Verstößen sieht das Gesetz zunächst Gespräche mit der Schülerin und ihren Erziehungsberechtigten vor. Als letzte Konsequenz können den Erziehungsberechtigten Verwaltungsstrafen zwischen 150 und 800 Euro drohen. Ein früheres Kopftuchverbot für Volksschülerinnen wurde am 11. Dezember 2020 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Der VfGH sah darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Verbindung mit dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.

Neben den politischen Forderungen würdigte Mikl-Leitner ausdrücklich das soziale Engagement der Kirchen – etwa in den Bereichen Seelsorge und Bildung. Erzbischof Grünwidl seinerseits rückte in seiner Ansprache den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Vordergrund: „Für ein gutes gesellschaftliches Miteinander braucht es Solidarität, Empathie und Engagement.“ Superintendent Michael Simmer wiederum wählte das Thema Hoffnung als Leitgedanken seiner Rede und formulierte es in einem prägnanten Bild: „Hoffnung ist nicht das Ergebnis guter Planung, sondern ein Geschenk.“

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KO KOSMO-Redaktion
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