Ein neues Schuljahr, ein neues Gesetz und sofort brennt die Debatte. Das Kopftuchverbot spaltet Schulen, Familien und die Politik.
Seit Beginn des neuen Schuljahres sorgt das Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren für heftige Diskussionen. Für Montagvormittag hat die Wiener Partei LINKS eine Protestaktion vor dem Bildungsministerium angekündigt und ruft offen zum Boykott des Verbots auf. Zudem unterstützt die Partei einen für 9. Oktober geplanten Schulstreik.
Das Verbot gilt an öffentlichen Schulen und Privatschulen, jedoch nicht für Unterricht außerhalb des Schulgebäudes, häuslichen Unterricht sowie Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen außerhalb der Schule. Die Regelung betrifft ausschließlich Schülerinnen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Betroffen sind muslimische Schülerinnen unter 14 Jahren, die in der Schule ein entsprechendes Kopftuch tragen. Die Bundesregierung begründet das Verbot unter anderem mit dem Schutz vor religiösem, familiärem oder sozialem Druck und der Selbstbestimmung junger Mädchen. Kritiker – darunter die Islamische Glaubensgemeinschaft und verschiedene zivilgesellschaftliche Gruppen – sehen darin hingegen einen Eingriff in Religionsfreiheit und persönliche Selbstbestimmung.
Protest in Wien angekündigt
Für Montag um 8.30 Uhr hat LINKS eine Protestaktion vor dem Bildungsministerium am Wiener Minoritenplatz angekündigt. Die Partei ruft zum Boykott des Kopftuchverbots auf und bezeichnet die Regelung als diskriminierend gegenüber muslimischen Mädchen.
Auch aus dem Schulalltag gibt es bereits erste Konfliktberichte. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich berichtet unter Berufung auf Eltern von Schülerinnen, die vor Sekretariaten warten mussten, wiederholt zu Gesprächen aufgefordert oder teilweise nach Hause geschickt worden seien. Das Bildungsministerium betont hingegen, dass die Gespräche respektvoll und vertraulich geführt werden müssen und die betroffenen Schülerinnen selbst nicht bestraft werden.
Drohende Strafen
Für die Erziehungsberechtigten können am Ende des gestuften Verfahrens Verwaltungsstrafen zwischen 150 und 800 Euro folgen. Bei fortgesetzten Verstößen sind weitere Verwaltungsverfahren möglich; das Gesetz sieht dafür konkrete Wiederholungs- und Fristenregelungen vor.
Das Gesetz sieht ein gestuftes Verfahren vor: Nach einem ersten Gespräch der Schulleitung mit Schülerin und Erziehungsberechtigten sind bei weiteren Verstößen zunächst die zuständige Schulbehörde und anschließend der Kinder- und Jugendhilfeträger zu verständigen. Als letzte Konsequenz sieht das Gesetz Verwaltungsstrafen zwischen 150 und 800 Euro gegen die Erziehungsberechtigten vor. Im Fall der Uneinbringlichkeit ist eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen möglich.