Seit dem 1. September gilt das Kopftuchverbot an Österreichs Schulen – und schon der erste Tag brachte juristische Gegenwehr und erste Verstöße.
Das neue Kopftuchverbot an Österreichs Schulen hat kaum Zeit gebraucht, um die ersten juristischen und praktischen Konflikte auszulösen – bereits der erste Schultag stand im Zeichen rechtlicher Auseinandersetzungen.
Klage am ersten Tag
Das Gesetz, das Mädchen unter 14 Jahren das Tragen eines Kopftuchs in der Schule untersagt, trat mit 1. September in Kraft. Noch am selben Tag wurde beim Verfassungsgerichtshof ein Antrag auf Aufhebung der Regelung eingebracht. Hinter dem Rechtsmittel stehen zwei minderjährige Schülerinnen aus Niederösterreich sowie deren Mutter. Die Sprecherin des Verfassungsgerichtshofs erläuterte die verfahrensrechtliche Grundlage: „Ein solcher Antrag ist möglich, wenn die betreffende gesetzliche Regelung für den Antragsteller unmittelbar wirksam geworden ist.“
Das Verbot gilt an öffentlichen Schulen und Privatschulen für Schülerinnen bis zu ihrem 14. Geburtstag und bezieht sich ausdrücklich auf Kopfbedeckungen, die „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen“. Ausgenommen vom Verbot sind Unterricht außerhalb des Schulgebäudes, häuslicher Unterricht sowie Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen außerhalb der Schule.
Erste Verstöße gemeldet
Parallel dazu wurden aus Wien erste Verstöße gegen das Verbot gemeldet. An betroffenen Schulen einigte man sich auf einen möglichst diskreten Umgang mit solchen Fällen: Die Schulleitung wird einbezogen und sucht das Gespräch mit den betroffenen Schülerinnen und ihren Eltern.
Bei einem erstmaligen Verstoß hat die Schulleitung laut Gesetz unverzüglich ein klärendes Gespräch zu führen. Bei weiteren Verstößen sind zunächst die zuständige Schulbehörde und danach der Kinder- und Jugendhilfeträger zu verständigen. Als letzte Konsequenz drohen Geldstrafen in einer Bandbreite von 150 bis 800 Euro. Für den Fall der Uneinbringlichkeit ist eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen vorgesehen. Paul Kimberger, der oberste Vertreter der Lehrergewerkschaft, erklärte, ihm seien bislang keine flächendeckenden Regelverstöße gemeldet worden. Sollte es allerdings zu den im Vorfeld angekündigten koordinierten Verstößen ganzer Communities kommen, sieht Kimberger nicht mehr die Schulen in der Verantwortung.