Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Bildungsreform

Kopftuchverbot, Strafen, neue Förderregeln: Schulstart mit Knalleffekt

Kopftuchverbot, Strafen, neue Förderregeln: Schulstart mit Knalleffekt
FOTO: iStock
3 Min. Lesezeit |

Neues Schuljahr, neue Regeln: Österreichs Bildungssystem erlebt zum Herbststart einen der größten Umbrüche seit Jahren.

Mit dem Start des neuen Schuljahres in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland treten weitreichende Änderungen im österreichischen Bildungssystem in Kraft. Schulen, an denen mindestens acht Schülerinnen und Schüler außerordentliche Deutschförderung benötigen, dürfen die Organisation dieser Fördermaßnahmen künftig selbständig gestalten. Damit wird das bisherige Modell der getrennten Deutschförderklassen, das in der Ära der türkis-blauen Regierung im Schuljahr 2018/19 eingeführt worden war und seither wiederholt in der Kritik stand, durch eine flexiblere Regelung abgelöst.

Von der neu geregelten Deutschförderung sind österreichweit mehr als 50.800 Schülerinnen und Schüler betroffen, die den Status außerordentlicher Schüler tragen.

Kopftuchverbot & Strafen

Gleichzeitig tritt mit dem neuen Schuljahr ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren in Kraft. Das Verbot richtet sich gegen Kopfbedeckungen, „welche das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt“, wie es im entsprechenden Gesetzestext heißt. Bei Verstößen ist eine Verwaltungsstrafe von bis zu 800 Euro vorgesehen, die von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde verhängt werden kann. Das Verfahren sieht jedoch zunächst ein Gespräch der Schulleitung mit der Schülerin und ihren Erziehungsberechtigten vor, bei einem weiteren Verstoß folgt ein weiteres Gespräch durch die Schulbehörde sowie die Verständigung des Kinder- und Jugendhilfeträgers. Die Geldstrafe zwischen 150 und 800 Euro ist somit die letzte Konsequenz – bei Uneinbringlichkeit droht eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen.

Ein Teil der betroffenen Eltern kündigte bereits Widerstand an – eine Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof gilt als wahrscheinlich.

Neue Disziplinarregeln

Darüber hinaus bringt das neue Schuljahr Änderungen im Bereich schulischer Disziplinarmaßnahmen. Im vergangenen Schuljahr wurden österreichweit 2.440 Suspendierungsfälle verzeichnet. Künftig sind Erziehungsberechtigte verpflichtet, aktiv an der Wiedereingliederung ihrer Kinder nach einem Schulverweis mitzuwirken – bei Verweigerung drohen Sanktionen.

Ergänzend dazu wird sozialpädagogische Begleitung für jene Schülerinnen und Schüler bereitgestellt, die von Disziplinarmaßnahmen betroffen sind. Der neu eingeführte sogenannte Chancenbonus soll rund 400 Schulen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an Kindern aus einkommensschwachen Verhältnissen oder mit Migrationshintergrund zusätzliche Ressourcen zuführen.

Mehr als die Hälfte dieser Schulen befindet sich in Wien.

Unabhängiger Journalismus braucht Unterstützung

Guter Journalismus entsteht nicht nebenbei. Gründliche Recherche, sorgfältige Faktenprüfung und eine kritische Einordnung brauchen Zeit, Erfahrung und Ressourcen. Damit wir weiterhin unabhängig berichten können – frei von politischem oder wirtschaftlichem Einfluss – sind wir auf deine Unterstützung angewiesen.

Hilf mit, unabhängigen Journalismus zu sichern.
KO KOSMO-Redaktion
Teilen