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KONSEQUENZEN

Polizist schockt Ausländer: „Des is mei Land, ned dei Land!“

POLIZIST
(FOTO: iStock)

Während einer polizeilichen Kontrolle im Burgenland fielen rassistische Äußerungen von einem Polizisten. Die Behörden schweigen bisher über mögliche Konsequenzen.

Nach einem Streitgespräch steigt der Fahrer schließlich wie aufgefordert aus dem Auto. Der Beifahrer bleibt sitzen, während ihm ein Polizist durchs offene Fenster die Waffe vorhält. Der Fahrer legt wie verlangt sein Handy, mit dem er die Amtshandlung aufnimmt, auf die Motorhaube. Man hört kurz Geschrei. Als er knappe fünf Sekunden später das Handy wieder aufhebt und die Kamera auf seinen Beifahrer richtet, hat der eine blutende Wunde im Gesicht.

In einem zweiten Video, das offenbar etwas später im Verlauf der Amtshandlung aufgenommen wurde, diskutiert der Fahrer mit den Polizisten weiter über den Grund der Anhaltung. Dabei fallen seitens eines Polizisten die genannten, rassistischen Äußerungen.

Ermittlungen laufen noch

Vonseiten der Exekutive und des Innenministeriums will man die Angelegenheit mit Verweis auf laufende Ermittlungen nicht kommentieren. Mit der Aufklärung ist die seit Jänner neu eingerichtet Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) beschäftigt. Sie ist beim Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) angesiedelt und damit außerhalb der polizeilichen Hierarchiekette. Neu an ihr ist, dass sie im Unterschied zu anderen Stellen, an die man sich bei Fällen von mutmaßlicher Polizeigewalt wenden kann, wie den Landesverwaltungsgerichten oder der Volksanwaltschaft, nicht nur aktiv wird, wenn sich ein Opfer meldet, sondern auch von Amts wegen, wenn ihr der Verdacht einer Misshandlung zur Kenntnis gelangt.

Syrer einvernommen

Ende Februar wurden die beiden Syrer zu dem Vorfall einvernommen, diese Woche sollen die beiden beteiligten Polizisten drankommen. Das Ergebnis könnten interne Disziplinarmaßnahmen sein. Da in einem Fall auch eine strafrechtliche Anzeige wegen Körperverletzung vorliegt, wird auch ein Bericht an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ergehen, die dann entscheidet, ob Anklage gegen den Polizisten erhoben wird oder nicht. Die beiden Syrer wurden im Zuge der Ermittlungen um den versuchten Einbruch bei dem Juwelier übrigens nicht angezeigt. Bei der Durchsuchung wurden „keinerlei verdächtige Gegenstände“ gefunden, heißt es im Polizeibericht.