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Hundebox

Prozess gegen Mutter, die Kind in Hundebox sperrt beginnt

Hundebox-Prozess. Eine Mutter sperrt ihren Sohn regelmäßig in eine Hunde-Transportbox. Bis er beinahe verhungert und erfriert. FOTO: X/@StehaufmannWien
Hundebox-Prozess. Eine Mutter sperrt ihren Sohn regelmäßig in eine Hunde-Transportbox. Bis er beinahe verhungert und erfriert. FOTO: X/@StehaufmannWien

In einem Gerichtssaal in Krems hat ein Prozess begonnen, der die Nation schockiert und die Grenzen der menschlichen Grausamkeit zu testen scheint. Eine Mutter und ihre Freundin stehen im Mittelpunkt dieses Prozesses, der sich um einen Fall von mutmaßlicher Kindesmisshandlung dreht, der so schwerwiegend ist, dass er als versuchter Mord eingestuft wird.

Die Angeklagten, eine 33-jährige Mutter und ihre 40-jährige Freundin, werden beschuldigt, einen kleinen Jungen über Monate hinweg auf grausame Weise misshandelt zu haben. Die Staatsanwältin, die mit dem Fall betraut ist, drückte ihre Unfassbarkeit zum Beginn des Prozesses am Landesgericht Krems an der Donau aus: „Ich kann es einfach nicht fassen. Die beiden Frauen hätten sich daran erfreut, den Jungen zu quälen. Zwei Frauen haben ein Kind beinahe, Gott sei Dank nur beinahe, zu Tode gequält.“ Sie bezeichnete die Qualen des Jungen als „unfassbares Martyrium“.

Schwer misshandelt und gefoltert

Der Anklage zufolge soll die Mutter ihren damals zwölfjährigen Sohn mindestens von September bis November 2022 misshandelt haben. Sie soll ihn gefesselt, geschlagen und geknebelt haben. Darüber hinaus soll sie ihn zeitweise in eine kleine Hundebox eingesperrt, kaltes Wasser über ihn gegossen und dann stundenlang das Fenster geöffnet haben. Das stark abgemagerte Kind habe um Essen gebettelt, doch die Mutter habe sich „völlig ungerührt“ gezeigt.

Das Kind wurde nur durch das beherzte Eingreifen einer Sozialarbeiterin gerettet. Als sie im November 2022 eingriff, hatte der Junge eine Körpertemperatur von nur noch knapp 27 Grad und befand sich in einem lebensbedrohlichen, komatösen Zustand. Laut Staatsanwältin wollte die Mutter das Kind mit ihren Taten gefügig machen. „I wollt nur, dass er ma folgt“, versucht die 33-jährige Mutter die Folterung ihres damals zwölfjährigen Sohnes zu erklären.

Teilgeständnis

Vor Gericht legte die Mutter ein Teilgeständnis ab. Sie bestreitet den Vorwurf des versuchten Mordes, ist aber in den weiteren Anklagepunkten „grundsätzlich geständig“. Sie beschrieb ihre Beziehung zu ihrem Sohn als „immer sehr problematisch“. „Ich dachte, er hasst mich“, sagte sie und sprach von aggressivem Verhalten des Kindes.

Die Verteidigung der Mutter porträtiert die Angeklagte als intellektuell sehr schlichte, mit der Erziehung völlig überforderte und leicht manipulierbare Person. „Eine wesentliche Schuld trifft die 40 Jahre alte Mitangeklagte, die mit ihren sadistischen Anweisungen den Leidensweg des Kindes mitbestimmt hat“, argumentierte die Verteidigerin.

Die Mitangeklagte, eine enge Freundin der Mutter, wird der „fortgesetzten Gewaltausübung“ beschuldigt. Sie weist die Vorwürfe zurück. Ihr Verteidiger argumentierte, dass sie zwar viele Fehler gemacht habe, aber das Ausmaß der Misshandlungen nicht gewusst habe.

„Ja, geschrien hat er schon“, sagt die 33-Jährige, die Bilder und Videos von der Folter ihres Kindes anfertigte. Diese schickte sie der Zweitangeklagten. Als die erschütternden Aufnahmen im Saal gezeigt werden, fließen bei vielen Anwesenden Tränen.

Der Prozess, der die tiefsten Abgründe menschlichen Verhaltens offenbart, ist auf drei Verhandlungstage angesetzt. Die Nation schaut gespannt auf den Ausgang dieses Verfahrens.