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Vergewaltigung

Prozess: Onkel missbrauchte drei minderjährige Nichten jahrelang

Kindesmissbrauch Selbstmord
(Foto: iStockphoto/gan chaonan)

Ein Wiener wurde am Dienstag vom Straflandesgericht zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der 54-Jährige wurde der Vergewaltigung, des schweren sexuellen Missbrauchs an Unmündigen und der schweren Körperverletzung für schuldig befunden. Die Opfer: Drei seiner minderjährigen Nichten. Der Angeklagte, der sich drei Tage Bedenkzeit erbat, bestreitet die Vorwürfe.

Die minderjährigen Opfer, drei Nichten des Angeklagten, besuchten ihren Onkel, der außerhalb von Wien lebt, seit 2014 regelmäßig. Sie verbrachten dort nicht nur Wochenenden, sondern auch Ferien – oft über mehrere Tage hinweg. Die Mädchen, das jüngste gerade einmal zehn Jahre alt zum Beginn der Taten, stammen aus schwierigen Verhältnissen.

Ehefrau bemerkte angeblich nichts

Seit 2017 soll der Angeklagte die Abwesenheit seiner Ehefrau genutzt haben, um sexuelle Übergriffe auf die Mädchen zu verüben. Der Angeklagte streitet sämtliche Vorwürfe ab. Auch seine Ehefrau behauptete während ihrer Einvernahme, nichts von den Übergriffen bemerkt zu haben. Sie betonte, dass die Initiative, Zeit bei ihnen zu verbringen, stets von den Mädchen ausging. „Entweder ich war da oder andere Kinder“, so die Frau, die damit ausschließen wollte, dass ihr Mann jemals alleine mit einem der Mädchen zu Hause war.

Belastende Chatverläufe

Neben den Aussagen der drei Mädchen belasteten den Angeklagten eindeutig sexuell konnotierte Chatverläufe, in denen er entsprechende Handlungen eingeräumt hatte. Hinzu kamen neu eingeholte medizinische und psychiatrische Gutachten, die die Anklagepunkte untermauerten. Bei zwei der Mädchen wurde eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert, die ohne die Übergriffe nicht erklärbar war. Bei einem Mädchen wurde zudem eine nicht natürlich entstandene Verletzung im Genitalbereich festgestellt. Trotz der erdrückenden Beweislage forderte die Verteidigung aufgrund widersprüchlicher Angaben der Mädchen einen Freispruch.

12 Jahre Haft

Das Schöffengericht entschied sich jedoch gegen einen Freispruch und verurteilte den Mann zu zwölf Jahren Haft. Der Strafrahmen lag bei fünf bis fünfzehn Jahren. Die Höhe der Strafe erschien dem Gericht angemessen, da als Milderungsgrund lediglich der bisher unbescholtene Lebenswandel des Mannes angeführt werden konnte. Zusätzlich wurde der Mann dazu verpflichtet, den Mädchen insgesamt rund 90.000 Euro an Wiedergutmachung zu zahlen. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit und die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Mag. Haris Dzidic
Mag. Haris Dzidic