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GRAZ

Raub erfunden: Bosnier (26) rammt sich selbst Messer in den Bauch

Bosnier-Raubüberfall-in-Graz
Symbolbild (FOTOS: Google Maps-Screenshot, iStockphoto)

Vorgestern sorgte die Nachricht, dass ein 25-Jähriger im Lift eines Grazer Wohnhauses brutal überfallen wurde, für große Schlagzeilen. Ermittlungen ergaben, dass alles nur erfunden war.

Der Bosnier gab an, gegen 16:00 Uhr von einem Unbekannten überfallen und mit einem Messer verletzt worden zu sein. Dabei habe er eine Stichverletzung im Bauchbereich davongetragen, während der Täter mit 2.000 Euro Beute geflohen sein soll. So das vermeintliche Opfer bei der ersten Einvernahme.

Ein Hausbewohner hatte den 25-Jährigen verletzt vorgefunden und sofort die Rettung verständigt. Sofort leitete die Polizei eine Fahndung nach dem Täter ein. Diese verlief jedoch erfolglos. Sogar die Cobra wurde eingesetzt.

Notoperation im UKH
Sofort nach dem Eintreffen der Einsatzkräfte wurde der bosnische Staatsbürger mit der Rettung in das UKH Graz-West eingeliefert und notoperiert, da Verdacht auf innere Verletzungen bestand. „Dabei konnte festgestellt werden, dass es sich lediglich um eine leichte und oberflächliche Stichverletzung handelte“, so die Polizei.

Im Laufe der Ermittlungen ergaben sich immer mehr Ungereimtheiten bezüglich des Tathergangs, weshalb die Polizei sogar den Verdacht hegte, dass sich der 25-Jährige die Verletzungen selbst zugefügt haben könnte.

Geld des Vaters für Technik verpasst
Bei einer weiteren Vernehmung am Mittwoch zeigte sich der 26-Jährige schließlich geständig. Er gab zu, den Raubüberfall fingiert zu haben. Die Stichverletzungen habe er sich selbst mit einem Küchenmesser zugefügt. Als Motiv für die vorgetäuschte Tat gab er an, aus Scham gehandelt zu haben.

Sein Vater habe ihm Geld für den Lebensunterhalt aus Bosnien geschickt, welches er schließlich für einen Computer und Zubehör ausgegeben haben soll. Er habe eine Rechtfertigung gebraucht, weshalb das Geld auf einmal weg sei.

Gegen den 25-Jährigen wird Anzeige wegen „Vortäuschung einer mit einer Strafe bedrohten Handlung“ erstattet. Ebenso wird er die Kosten für den Polizeieinsatz tragen müssen.