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Rechnungshof

Rechnungshof enthüllt kostspielige Social-Media-Präsenz von Regierung

(FOTO: BKA/Andy Wenzel/Hans Hofer)
(FOTO: BKA/Andy Wenzel/Hans Hofer)

Ein kritischer Blick des Rechnungshofes offenbart einen bedenklichen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Die Betreuung der Social-Media-Accounts einiger Regierungsmitglieder wird mit Ressourcen finanziert, die eigentlich der Allgemeinheit dienen sollten. Betroffen sind hochrangige Politiker aus fast allen im Parlament vertretenen Parteien.

Missstände in der Social-Media-Betreuung

Die Untersuchung des Rechnungshofes zeigte auf, dass in vier von fünf Fällen Mitarbeiter aus den Büros oder Kabinetten der Regierungsmitglieder Accounts betreuen, die einer politischen Partei zuzuschreiben sind. Diese Vermengung von staatlichen Ressourcen und parteipolitischer Arbeit wirft Fragen nach der Rechtmäßigkeit und nach möglichen Interessenskonflikten auf. Personen des öffentlichen Dienstes sollten Regierungsarbeit von Parteiarbeit strikt trennen, um Transparenz und Fairness zu wahren.

Social-Media-Arbeit auf Staatskosten?

Die durchleuchteten Social-Media-Präsenzen gehören zum Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Die Grünen), dem burgenländischen Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPO), dem oberösterreichischen Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPO) sowie dem Wiener Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (Neos). Lediglich in Oberösterreich scheint diese problematische Praxis nicht der Fall zu sein. In den anderen genannten Fällen jedoch zeigte sich, dass Mitarbeiter der öffentlichen Hand in rechtlich unklaren Gewässern segeln.

Kosten der Social-Media-Präsenz

„Bei der Einrichtung eines Social-Media-Accounts fallen zwar keine Kosten an; Kosten entstanden jedoch bei der Erstellung von Inhalten, zum Beispiel von Videos oder Fotos. Die Kosten im Bundeskanzleramt in Höhe von 24.235,20 EUR betrafen eine lizenzpflichtige Software. Im BMKÖS waren – bei Gesamtkosten von 19.622,44 EUR – 15.829,85 EUR auf Werbekosten, zum Beispiel auf Facebook, zurückzuführen. Das Land Burgenland gab im überprüften Zeitraum für die zentralen Social-Media-Accounts rund 31.000 EUR aus, wobei dem Land Burgenland für die Betreuung durch die Kommunikation Burgenland GmbH im ersten Halbjahr 2022 Kosten von rund 28.000 EUR entstanden. Auch im Land Oberösterreich fallen Kosten an – rund 34.000 EUR – für die Begleitung und Betreuung von Social Media durch einen externen Dienstleister an; rund 19.000 EUR betrafen die Produktion von Beiträgen und Imagefilmen für Facebook, Instagram sowie YouTube bzw. die Betreuung des YouTube-Accounts durch einen weiteren externen Dienstleister. Insgesamt entstanden dem Land Oberösterreich im überprüften Zeitraum Kosten von rund 67.000 EUR. Der Stadt Wien erwuchsen für die Betreuung der Social-Media-Accounts durch die vormalige WH Digital GmbH (nunmehr WH International Services GmbH) insgesamt rund 571.000 EUR.“, heißt es im Prüfbericht des Rechnungshofes.

Insgesamt zeigt sich, dass die Einrichtung und Betreuung von Social-Media-Accounts für Regierungsbehörden und -institutionen mit erheblichen Kosten verbunden ist. Während die initialen Einrichtungskosten minimal erscheinen mögen, entstehen beträchtliche Ausgaben für die Erstellung von Inhalten. Auch für die Werbung auf verschiedenen Plattformen wie Facebook. Externe Dienstleister werden oft zur Unterstützung herangezogen, was zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führt. Die Beispiele aus dem Bundeskanzleramt, dem BMKÖS, dem Land Burgenland, dem Land Oberösterreich und der Stadt Wien verdeutlichen, dass die finanziellen Ressourcen für die Betreuung von Social-Media-Accounts erheblich sein können.

Ausgaben im Jahr 2022

Bundeskanzleramt: 24.235,20 EUR
BMKÖS: 19.622,44 EUR
Land Burgenland: 31.000 EUR
Land Oberösterreich: 67.000 EUR
Stadt Wien: 571.000 EUR

Gesamtausgaben für Social Media im Jahr 2022

24.235,20 EUR (Bundeskanzleramt) +
19.622,44 EUR (BMKÖS) +
31.000 EUR (Land Burgenland) +
67.000 EUR (Land Oberösterreich) +
571.000 EUR (Stadt Wien) =

Gesamt: 713.857,64 EUR

Unklare Inhaberschaft und fehlende Trennung

Besonders problematisch erscheint, dass nur beim Account des Vizekanzlers Kogler die Inhaberschaft eindeutig ist. Der Rechnungshof kritisiert zudem, dass in einigen Fällen, wie beim Kulturministerium oder in Burgenland, keine schriftlichen Regelungen zur Trennung von Regierungs- und Parteiarbeit bestehen. Diese Lücke im System ermöglicht eine Vermischung von Interessen, die dem Staatsdienst gegenüber der Parteipolitik eine neutrale Rolle verwehren könnte.

Deutschland als Vorbild

Der Bericht macht auch Anleihen bei den deutschen Leitsätzen für die Öffentlichkeitsarbeit, die Neutralitätsgebot und Chancengleichheit betonen. Diese gelten auch für den Umgang mit sozialen Medien und könnten als Beispiel dienen, um in Österreich für mehr Klarheit in der Zuordnung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu sorgen.