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Umwidmung

Rechnungshof leitet unzulässige Parteispenden an Obdachlose um

Rechnungshof leitet unzulässige Parteispenden an Obdachlose um
(Foto: Pexels)
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Unzulässige Parteispenden karitativen Einrichtungen zugeführt: 5000 Euro von Grünen, SPÖ und ÖVP fließen nun an Obdachlosenprojekte. Der Rechnungshof verteilte die Gelder per Losverfahren.

Rund 5000 Euro aus unzulässigen Parteispenden fließen nun karitativen Einrichtungen zu. Die Summe, die von den Grünen, der SPÖ und ÖVP stammt, wird vollständig für Obdachlosenprojekte verwendet. Die betreffenden Beträge wurden im Vorjahr als unzulässig eingestuft und müssen daher gemäß der gesetzlichen Regelungen umgewidmet werden.

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Ausgewählte Organisationen

Der Rechnungshof gab am Mittwoch in einer Aussendung bekannt, dass jeweils 1689 Euro an die Oberösterreichische Tafel, den Verein für Obdachlose in Innsbruck sowie die Vinzenzgemeinschaft Benedict Labre – VinziDorf in Graz vergeben werden. Die Auswahl der Empfängerorganisationen erfolgte per Losverfahren, nachdem die Bevölkerung Vorschläge einreichen konnte.

Nach den Bestimmungen des Parteiengesetzes müssen unzulässige Spenden grundsätzlich an die Spenderinnen und Spender zurückerstattet werden. Ist dies nicht möglich, sind die Beträge an den Rechnungshof weiterzuleiten, der daraufhin karitative oder wissenschaftliche Einrichtungen als Empfänger bestimmt.

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KO KOSMO-Redaktion
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