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Geldstrafen

Transparenz-Verstoß: FPÖ und Bierpartei müssen blechen

Geld Strafe
(Foto: iStock)

Geldstrafen gegen Bierpartei und FPÖ sorgen für Aufsehen in der politischen Landschaft. Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat verhängte die Sanktionen wegen verschiedener Verstöße gegen das Parteiengesetz.

Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS im Bundeskanzleramt) hat finanzielle Sanktionen gegen die Bierpartei sowie die FPÖ verhängt. Nach Prüfung durch den Rechnungshof wurde festgestellt, dass die Verkaufsplattform von Bierpartei-Fanartikeln im Webshop der Band Turbobier eine unzulässige Spende darstellt. Der UPTS bestätigte diese Einschätzung und befand, dass die Website zu einem Drittel als Werbe- und Verkaufsplattform für die vom Frontman der Band, Dominik Wlazny, gegründete Partei diente.

Die nicht im Rechenschaftsbericht ausgewiesenen Spenden sowie die Überschreitung der erlaubten Spendenhöhe führten zu einer Strafzahlung von etwa 15.000 Euro. Zusätzlich muss die Bierpartei weitere 5.000 Euro entrichten, da eine Spende nicht fristgerecht dem Rechnungshof gemeldet wurde.

FPÖ-Verstöße

Bei der FPÖ stellte der Senat mehrere Verstöße gegen das Parteiengesetz fest, unter anderem bei Zeitungsinseraten und bei der Handhabung des Parteiorgans „Neue Freie Zeitung“. Die FPÖ Salzburg erhielt eine Geldbuße von rund 26.000 Euro für Inserate des Freiheitlichen Gemeinderatsklubs Salzburg, die sowohl die Landespartei als auch deren Bürgermeisterkandidaten bewarben.

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Sowohl der Rechnungshof als auch der UPTS werteten dies als Parteispende, die jedoch nicht ordnungsgemäß im Rechenschaftsbericht aufgeführt wurde. Für Verstöße im Zusammenhang mit der „Neuen Freien Zeitung“ wurden den Freiheitlichen etwa 15.500 Euro in Rechnung gestellt, da die Partei versäumt hatte, Einnahmen und Ausgaben aus ihrer Funktion als Medieninhaberin im Rechenschaftsbericht zu dokumentieren.

Darüber hinaus muss die FPÖ 330 Euro zahlen, weil von ihrem ehemaligen Klubobmann in Oberösterreich, Herwig Mahr, Sachspenden in Form veröffentlichter Einschaltungen angenommen wurden. Auch Facebook-Anzeigen, die vom Freiheitlichen Landtagsklub finanziert wurden, jedoch keinen erkennbaren Bezug zu diesem aufwiesen, waren Teil der Beanstandungen.

Verfahren eingestellt

Ein gegen die FPÖ Kärnten angestrengtes Verfahren bezüglich eines Fanshops wurde vom UPTS hingegen eingestellt. Der Rechnungshof hatte zuvor argumentiert, dass der Verkauf von Werbeartikeln der FPÖ über diesen Shop eine Werbemaßnahme für die Partei darstelle. Der UPTS widersprach jedoch der grundsätzlichen Auffassung, dass es sich bei der betreffenden Verkaufsplattform um den offiziellen Fanshop der FPÖ Kärnten handle.