In einem aktuellen Bericht hat der österreichische Rechnungshof führende politische Parteien wegen ihrer Social Media Aktivitäten ins Visier genommen. Die Aufdeckung könnte zu möglichen Sanktionen durch den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat führen.
Social Media Auftritte der ÖVP und SPÖ
Zwei prominente Vertreter der ÖVP und SPÖ stehen im Mittelpunkt der Kritik. Bundeskanzler Karl Nehammer und der burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. Der Rechnungshof hat Bedenken geäußert, dass über ihre offiziell von Behörden geführten Social Media Accounts parteipolitische Inhalte verbreitet werden. Diese Praxis könnte laut Rechnungshof einen Interessenkonflikt darstellen und gegen das Parteiengesetz verstoßen, indem behördliche Ressourcen für parteinahe Zwecke genutzt werden.
Die Vorwürfe beinhalten, dass einige von Nehammers Postings vorrangig der Werbung für die ÖVP dienen, wobei dem informativen Gehalt für die Regierungstätigkeit zu wenig Beachtung geschenkt wird. Die daraus resultierende unzulässige Parteispende wurde mit 50.600 Euro beziffert. Im Fall von Doskozil wurden sechs Postings, darunter ein Beitrag zum 1. Mai, als parteinahe eingestuft, was zu einer vermeintlichen Parteispende von 600 Euro führte.
ÖVP und FPÖ von Beanstandungen betroffen
Neben den Social Media Vorwürfen sieht sich die ÖVP noch weiteren kritischen Aussagen ausgesetzt. Dazu gehören unvollständige Finanzberichte, in denen Einnahmen und Ausgaben ihrer Teilorganisationen, dem Seniorenbund und der Tiroler Jungbauernschaft, nicht aufgeführt sind.
Die FPÖ sieht sich ebenfalls mit kritischen Fragen des Rechnungshofs konfrontiert. Ein Fanshop der FPÖ Kärnten, betrieben durch ein externes Unternehmen, wird als unzulässige Dienstleistung für die Partei gewertet. Wodurch eine Parteispende von 55.000 Euro veranschlagt wird. Zudem besteht die Forderung, die Finanzen der Parteizeitung „Neue Freie Zeitung“ ordnungsgemäß zu dokumentieren.
Es liegt nun am Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat, der dem Bundeskanzleramt angeschlossen ist, über die Vorwürfe zu entscheiden. Sollte der Senat zu dem Schluss kommen, dass unzulässige Parteispenden getätigt wurden, könnten den betroffenen Parteien finanzielle Sanktionen drohen.
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