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DSGVO

Neuer Datenschutz: Schwammiger Umgang mit Nutzerdaten endet

Neue Regelungen zum Datenschutz kommen auf Nutzer zu. (Foto: iStock)

Ab dem 25. Mai tritt die neue EU-Datenschutzgrundversorgung (EU-DSGVO) in Kraft. Verbrauchern soll wieder mehr Schutz über die eigenen Daten gewährt werden. Bisher sind Facebook&Co. mit den Informationen der User wenig behutsam umgegangen. Nun reagieren sie in ihren AGBs auf die Neuerungen. 

Ab dem 25. Mai führt die EU einheitliche Regelungen zum Datenschutz ein. Bisher zählte der Datenschutz zum Grundrecht der EU, der auf die EU-Grundrechtecharta aus dem Jahr 2000 zurückgeht. Die Regulierungen gehen jedoch auf das Jahr 1995 zurück, die mit dem Aufkommen von Facebook, Google und Whatsapp nicht mehr kompatibel sind.

2016 einigten sich die EU-Staaten und das Europaparlament auf eine neue Datenschutz-Grundversorgung, an die sich jedes EU halten muss. Berichtet „Standard“. Datenskandal a la Facebook, von dem rund 87 Millionen User betroffen waren, lieferten genügend Argumente für die Einführung der neuen Regeln.

Was kommt auf die Nutzer zu?

Künftig soll die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden verwaltet werden. Name, Adresse, Email-Adresse, Ausweisnummer oder IP-Adresse zählen dazu. Nur empfindliche Daten wie Religionsbekenntnis, Sexualleben oder Gesundheit werden vorsichtiger gehandhabt. Diese Regelungen gelten auch für Unternehmen, die außerhalb der EU ihren Sitz haben, wie Facebook oder Google.

Den Nutzern wird mehr Sicherheit versprochen. So werden Daten, die  für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden, gelöscht. Usern wird das Recht zugesichert Auskunft über ihre gespeicherten Daten zu erhalten. Laut „Österreich“ werden Kunden erfahren können, wie oft die Karte verwendet haben, bei welchen Supermärkten sie shoppen und ob der Supermarkt ihre Daten weitergegeben hat.