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COVID-19

Regierung ruft österreichweite „Ausgangsbeschränkung“ aus

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(FOTO: Bundeskanzleramt/Arno Melicharek)

Die Coronavirus-Krise hält Österreich auch weiter in Atem. Täglich werden neuen Maßnahmen vonseiten der Regierung beschlossen, um eine Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Bei einer Sondersitzung im Nationalrat am heutigen Sonntag verlautbarte Bundeskanzler Sebastian Kurz neue Maßnahmen, zur Einschränkung sozialer Kontakte und des öffentlichen Lebens. Ziel sei es, wie mehrfach in den letzten Tagen betont, die Bevölkerung und vor allem die vulnerablen Gruppen (ältere Personen und chronische Kranke) vor einer Infektion zu schützen.

De facto Ausgangssperre in Tirol
Als erstes Bundesland verhängt Tirol eine komplette Ausgangssperre, mit welcher die Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum stark eingeschränkt wird. Sportplätze, Spielplätze und ähnliche Begegnungsorte werden ab sofort geschlossen. Alle Bürger Österreichs wurden aufgefordert, sich selbst zu isolieren.

Neue Maßnahmen für Rest des Landes
Auch wenn vergangenen Freitag angekündigt wurde, dass Restaurants und Bars ab Montag nur noch bis 15 Uhr geöffnet haben dürfen (KOSMO berichtete), so muss die Gastronomie ab nächster Woche komplett schließen.

Ferner wurde mehrfach betont, dass die Lebensmittelversorgung via Supermärkte und Lieferservices, sowie alle anderen Geschäfte, die zur Grundversorgung dienen (Drogerien, Apotheken, die Post, Banken, Tierfutterhandel, etc.) auch weiterhin ihren Betrieb aufrechterhalten werden.

Auch ein Veranstaltungsverbot herrscht ab nun in Österreich. Es wird zudem appelliert, dass sich an keinem Ort mehr als fünf Menschen auf einmal treffen sollen. Ausnahmen seien jene Aktivitäten, die der Bekämpfung des Coronavirus dienen.

„Nur drei Gründe, das Haus zu verlassen“
Laut Bundesregierung solle man in der nächsten Zeit nur aus drei Gründen das Haus verlassen:

  • unaufschiebbare Berufsarbeit
  • dringende Besorgungen, die der Grundversorgung dienen (Lebensmittel, Medikamente
  • unabdingbare Hilfe, die man seinen (älteren) Mitbürgern leisten muss

„Wer im dringenden Fall ins Freie möchte, der darf das ausschließlich alleine machen oder mit den Personen, mit denen er in der Wohnung gemeinsam zusammenlebt“, so der Bundeskanzler zur APA.

Auch die Polizei wird bereits heute an öffentlichen Plätzen unterwegs sein, und größere Gruppen dazu auffordern, dies zu unterlassen. Laut Bundeskanzler gebe es derzeit nur drei Gründe, dass Haus zu verlassen.