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Neu-Pensionisten

Pensionskürzungen ausgesetzt: Regierung gibt vorerst nach

Bundesminister Johannes Rauch:
Bundesminister Johannes Rauch: "Dadurch setzen wir auch einen wirksamen Schritt gegen Altersarmut, die vor allem Frauen betrifft." (FOTO: BKA/Florian Schrötter)

Die Regelung der Pensionsanpassung (Aliquotierung von Pensionserhöhungen) hätte einen Verlust von mehreren zehntausend Euro für etliche Neu-Pensionisten bedeutet. Nun setzt die Regierung die Regelung eine Weile lang aus.

Etwa 200.000 Menschen gehen in Österreich jährlich in Pension. Dabei kommt es allerdings genau auf den Monat an, in welchem sie die Pension antreten. Denn der wäre wichtig gewesen bei der Anpassung der Pension für das kommende Jahr (Aliquotierung der Pensionserhöhungen).

Inflationsbedingt hätten man die Pensionen nächstes Jahr gestaffelt anpassen müssen. Heißt: wenn Herr und Frau Österreicher im Jänner 2023 in Pension gehen, erhalten sie nächstes Jahr die volle Pensionserhöhung. Gehen sie allerdings im Februar in den wohl verdienten Ruhestand, gibt es das Jahr darauf nur noch 90 Prozent der Erhöhung (und das für den Rest des Lebens…). Genauso geht das Spiel weiter: Pensionsantritt im März heißt nur noch 80 Prozent Erhöhung. Ab April sind es 70 Prozent und die Pechvögel, die ab November oder Dezember in Pension gehen erhalten gar keine Pensionserhöhung. Das Schema gilt dann für die komplette Pensionszeit.

Diese Kürzung schleppt man die gesamte Pensionsdauer mit und sie bringt einen Verlust von mehreren zehntausend Euro!„, kritisierte Peter Kostelka, Präsident des unabhängigen Pensionistenverbandes Österreichs, die Rentenanpassung.

Volle statt angepasste Erhöhung

Ein ungerechtes Auszahlungsmodell, dass die Bundesregierung nun ausgesetzt hat. Das Bundeskanzleramt (BKA) gab am Mittwoch bekannt, dass die Regierung die gesetzliche Aliquotierungsregelung nun für zwei Jahre aufhebt. So erhalten alle dieselbe Pensionserhöhung – unabhängig davon, in welchem Monat sie in Pension gehen. Der entsprechende Antrag wird am Donnerstag im Nationalrat eingebracht.

Die stätig steigende Inflation hätte zu einem erheblichen Nachteil für 200.000 Neu-Pensionisten führen können. Denn eine gesetzlich verankerten Pensionsanpassung heißt gleichzeitig den Verlust von mehreren zehntausend Euro für österreichische Neu-Rentner. „Die hohe Inflation belastet auch die Pensionistinnen und Pensionisten sehr. Wir stellen jetzt sicher, dass sie die volle Erhöhung erhalten„, sind sich Sozialminister Johannes Rauch.

In Zeiten einer derart hohen Inflation war die bisherige Regelung ein großer Nachteil. Außerdem entstand ein Anreiz, dass Menschen früher im Jahr in Pension gehen, um eine höhere Pensionserhöhung zu erhalten. Das ist das Gegenteil dessen, was wir bewirken wollen„, ist sich Rauch sicher.

Nun gilt ein anderes Modell. Dazu hat die Bundesregierung bereits im Herbst eine Sonderregelung verabschiedet. Diese spricht jedem Nei-Pensionisten mindestens die halbe Pensionsehöhung zu. Im kommenden Jahr sollen die Rentengelder dann abermals mit rund zehn Prozent angehoben werden.

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Die Aussetzung der gesetzlichen Aliquotierungsregelung erfolgt durch eine Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), welche diese Woche im Nationalrat von den Regierungsparteien beschlossen werden soll.

Qulle: BKA, Pensionistenverband Österreich