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SCHLÜSSELKRÄFTE

Rot-Weiß-Rot-Karte: Alle Neuerungen und Voraussetzungen im Überblick

RWR-Karte Kolumne Gruber
(FOTO: iStockphoto, Kreis: zVg.)

Mag. Horst Gruber, Leiter Abteilung für Rechtsangelegenheiten des AMS-Wien, fasste für KOSMO alle wichtigen Informationen in einer Kolumne zusammen.

Im Jahr 2011 wurde ein neues Zuwanderungsmodell für Schlüsselarbeitskräfte eingeführt. Ziel dieser Regelung im Ausländerbeschäftigungsgesetz ist, qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten und ihren Familienangehörigen eine nach personenbezogenen und arbeitsmarktpolitischen Kriterien gesteuerte und auf Dauer ausgerichtete Zuwanderung nach Österreich zu ermöglichen.

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Neben vielen anderen gefallenen Beschlüssen, soll ab 1. Oktober 2017 auch eine Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in Kraft treten. Davon betroffen sind insbesondere Studierende aus Drittstaaten.

Seit 1.10.2017 wird die Rot-Weiß-Rot Karte von der zuständigen Aufenthaltsbehörde bei Vorliegen einer positiven Begutachtung durch das Arbeitsmarktservice für einen Zeitraum von 24 Monaten ausgestellt. Die Rot-Weiß-Rot-Karte kann entweder von der ausländischen Arbeitskraft bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde beantragt werden oder durch den Dienstgeber bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde im Inland eingebracht werden.

Die Zulassungsvoraussetzungen für eine Rot-Weiß-Rot-Karte (ist zugleich Aufenthaltstitel und Arbeitsmarktberechtigung) sind für besonders Hochqualifizierte, für Fachkräfte in Mangelberufen und für sonstige Schlüsselkräfte nach den Anforderungen unterschiedlich geregelt. Sie sind nach Kategorien unterteilt (Ausbildung bzw. Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Alter) und werden nach einem Punktesystem bewertet.

Bei den sonstigen Schlüsselkräften und der Blauen Karte EU wird eine Arbeitsmarktprüfung (Überprüfung, ob die Stelle vom AMS durch die Vermittlung mit vorgemerkten Ersatzarbeitskräften besetzt werden kann) durchgeführt. Bei den sonstigen Schlüsselkräften und StudienabsolventInnen ist auch eine monatliche Mindestbruttoentlohnung zuzüglich der Sonderzahlungen einzuhalten.

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Bei den Fachkräften in Mangelberufen wird jährlich eine Fachkräfteverordnung festgelegt, wo die Mangelberufe aufgelistet werden. Seit 1.10.2017 wird eine im Mangelberuf absolvierte ausbildungsadäquate Berufserfahrung bis zu 10 Jahren (bisher nur 5 Jahre) berücksichtigt und können Sprachkenntnisse in Englisch und Deutsch bei der Punktebewertung herangezogen werden. Dadurch haben auch ältere Fachkräfte bessere Chancen auf eine RWR-Karte.

Kein Punktesystem ist bei StudienabsolventInnen (RWR-Karte nunmehr auch für AbsolventInnen eines Bachelorstudiums und Doktoratsstudiums möglich ) vorgesehen sowie bei AnwärterInnen einer Blauen Karte EU.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist auch für selbständige Schlüsselkräfte und seit 1.10.2017 auch für start-up-GründerInnen vorgesehen. Voraussetzungen für start-up-GründerInnen sind:

Mindestpunkteanzahl nach den Kriterien in Anlage D (Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Zusatzpunkte für Kapitaleinlage, Alter und Förderung durch inländische Förderstelle). Es muss ein Businessplan vorgelegt werden und das neu zu gründende Unternehmen muss innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien entwickeln und in den Markt einführen.

Weiters ist ein wesentlicher persönlicher Geschäftsführungseinfluss erforderlich und eine Kapitaleinbringung von mindestens € 50.000,-, davon die Hälfte durch Eigenkapital.

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Inhaber einer Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten eine RWR-Karte plus mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang, wenn sie innerhalb der letzten 24 Monate zumindest 21 Monate unter den zugelassenen Bedingungen beschäftigt waren.

Seit 1.10.2017 ist die ICT-Richtlinie der EU (intra-corporate-transfer) umgesetzt und regelt den unternehmensinternen Transfer von drittstaatsangehörigen Schlüsselarbeitskräften (ManagerInnen, SpezialistInnen, Trainees mit Hochschulabschluss) von in Drittstaaten ansässigen Unternehmen in deren EU-Niederlassungen (Filialen) und deren erleichterte Zulassung bei einem Einsatz auch in anderen EU-Mitgliedstaaten (Mobilitätsfälle). Das Zulassungssystem ist dem Verfahren auf Erteilung einer RWR-Karte nachgebildet.

Autor: Mag. Horst Gruber, Leiter Abteilung für Rechtsangelegenheiten des AMS-Wien