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GERICHTSURTEIL

Rottweiler-Angriff: Halter verurteilt, Hund eingeschläfert

Rottweiler-Angriff: Halter verurteilt, Hund eingeschläfert
Symbolfoto. FOTO: iStock/ArtForYou
3 Min. Lesezeit |

Ein Rottweiler verletzt ein siebenjähriges Mädchen schwer. Der Halter wurde verurteilt, der Hund eingeschläfert.

Am Neujahrstag ereignete sich in der oberösterreichischen Gemeinde Kirchberg ob der Donau ein dramatischer Zwischenfall. Ein siebenjähriges Mädchen wurde von einem Rottweiler schwer verletzt. Der Vorfall ereignete sich unter bisher noch ungeklärten Umständen. Der Hund, im Besitz eines 56-jährigen Mannes, war von diesem seiner zehnjährigen Tochter überlassen worden. Das Gericht in Linz sprach den Hundehalter schuldig. Er wurde wegen grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt. Die Strafe bestand aus einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten sowie einer Geldstrafe in Höhe von 960 Euro. Der Hund wurde mittlerweile eingeschläfert.

Pelzkragen

Der Vorfall ereignete sich, als die Tochter des Hundehalters im Garten mit dem Hund trainierte und das Mädchen aus der Nachbarschaft vorbeiging. Der Rottweiler griff das Kind an, indem er den Pelzkragen ihrer Kinderjacke schnappte und sie an verschiedenen Körperstellen biss. Auch die Tochter des Hundehalters erlitt leichte Verletzungen, als sie versuchte, den Hund durch Schreien zu stoppen. Das schwer verletzte Mädchen wurde mit einem Hubschrauber ins Krankenhaus gebracht.

Hundehalter in der Kritik

Der Staatsanwalt kritisierte, dass ein Hund mit einer Vorgeschichte von Beißvorfällen nicht in die Obhut eines Kindes gegeben werden dürfe. Er betonte, dass es unvernünftig sei, einer Zehnjährigen ein solches Tier anzuvertrauen, unabhängig von ihrer Körpergröße. Er forderte eine Strafe, die sowohl zur Abschreckung als auch zur Prävention dient. Der Angeklagte gestand die Vorwürfe, verteidigte jedoch den Hund, indem er erklärte, der vorherige Beißvorfall sei nicht bösartig gewesen. Seine Tochter sei groß und kräftig für ihr Alter, und der Hund sei von einer Vorbesitzerin übernommen worden, die ihn aus Zeitmangel abgegeben habe.

Keine zivilrechtlichen Ansprüche

Trotz des Angriffs blieb das Verhältnis der Nachbarn ungetrübt, und es wurden keine zivilrechtlichen Ansprüche geltend gemacht. Das Gericht verzichtete auf die Anhörung von Zeugen. Der Staatsanwalt betonte die Notwendigkeit, das Bewusstsein in der Bevölkerung zu schärfen, dass ein Hund wie eine Waffe behandelt werden sollte und nicht in die Hände eines Kindes gehört.

Der Angeklagte drückte seine Reue aus und versprach, in Zukunft keinem Kind mehr einen Hund zu überlassen. Bei der Urteilsverkündung wurden seine bisherige Unbescholtenheit und sein ordentlicher Lebenswandel als mildernde Umstände berücksichtigt, während das Zusammentreffen von zwei Vergehen als erschwerend gewertet wurde.

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Gesetzesverschärfung in Oberösterreich

Der Fall erregte in Oberösterreich großes Aufsehen, da im Oktober 2023 in der Gemeinde Naarn eine Joggerin von Hunden tödlich verletzt worden war. Dies führte zu einer Verschärfung des Hundehaltegesetzes in Oberösterreich, bei dem sechs Hunderassen sowie Hunde ab einer bestimmten Größe als potenziell gefährlich eingestuft werden. Hundehalter müssen nun zusätzliche Prüfungen ablegen, und ein gemeindeübergreifendes Hunderegister bietet einen Überblick über alle im Bundesland gemeldeten Hunde.

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KO KOSMO-Redaktion
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