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DSGVO

Ryanair’s Datenschutz-Fiasko: Gesichtserkennung sorgt für Kritik

(FOTO: iStock/Dejan Ljubenovic)
(FOTO: iStock/Dejan Ljubenovic)

Die irische Fluglinie Ryanair sieht sich mit Kritik konfrontiert, nachdem sie einen Gesichtserkennungsprozess zur Verifikation ihrer Kunden eingeführt hat. Die Datenschutzorganisation noyb hat deshalb eine Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde AEPD eingelegt. Sie bemängelt, dass Kunden ihre biometrischen Daten einem Unternehmen anvertrauen müssen, von dem sie noch nie gehört haben und mit dem sie keinen Vertrag abgeschlossen haben. Ryanair hingegen behauptet, in vollem Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu handeln.

In der Debatte steht insbesondere der Verifizierungsprozess für Kunden, die einen Ryanair-Flug nicht direkt bei der Airline, sondern über ein Onlinereisebüro buchen. Diese Kunden müssen einen aufwändigen Verifizierungsprozess durchlaufen, zu dem auch ein Gesichtsscan gehört. Laut Ryanair zielt dieser Prozess darauf ab, die Sicherheit zu erhöhen und die Kontaktdaten der Kunden zu überprüfen.

Keine vernünftige Rechtfertigung

Romain Robert von noyb kritisiert insbesondere den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie. „Meine E-Mail-Adresse ist aber nicht auf meinem Gesicht oder Pass abgedruckt“, argumentiert er. „Es gebe keine vernünftige Rechtfertigung für Ryanair, dieses System einzuführen, da die Daten bereits vorliegen.“ Er fügt hinzu: „Es hat den Anschein, dass die Fluggesellschaft das Recht ihrer Kunden auf Datenschutz verletzt, um sich einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.“

DSGVO

Ryanair betont hingegen, dass sie sich voll und ganz an die Bestimmungen der DSGVO hält und die Informationen oder Dokumente nicht länger als während der Verifizierung angegeben speichert. Die Fluglinie behauptet sogar, dass Buchungen, die scheinbar über einen externen Reiseanbieter erfolgen, der keine Geschäftsbeziehung zu Ryanair unterhält, gesperrt werden können. Die Fluggäste würden oft nicht die richtige E-Mail-Adresse und die korrekten Zahlungsdetails angeben, was laut Ryanair die Notwendigkeit der Verifizierung der Identität der Passagiere bedingt.

Onlinereisebüros

Die Kontroverse eskaliert jedoch, da die Datenschutzorganisation noyb darauf hinweist, dass Ryanair für die Verifizierung auf den Anbieter GetID setzt. „Kunden müssen ihre biometrischen Daten also einem Unternehmen anvertrauen, von dem sie noch nie gehört und mit dem sie keinen Vertrag abgeschlossen haben“, warnt noyb. Zugleich kritisiert die Organisation, dass dies vor allem dazu diene, Kunden davon abzuhalten, Flüge über Onlinereisebüros zu buchen. Schließlich bietet Ryanair auf seiner Website auch Mietwagen und Hotels an. Bucht ein Kunde seinen Flug woanders, gibt er bei Ryanair kein zusätzliches Geld aus, so noyb.

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Diese Anschuldigungen und die darauf folgende Debatte werfen ein Schlaglicht auf die Ethik und Praktiken des Unternehmens in Bezug auf Datenschutz und Kundenbehandlung. Die Beschwerde von noyb ist daher nicht nur eine Herausforderung für Ryanair, sondern auch eine Prüfung der Grenzen des Datenschutzes im digitalen Zeitalter.

Sandra Plesser
Als zweites Kind jugoslawischer Gastarbeiter wurde Sandra in Wien geboren und studierte Publizistik- und Kommunikationswissenschaft. Während ihrer Tätigkeit als Redakteurin bei Advanced Photoshop, mokant und Der Standard baute sie mittels Weiterbildungen ihr Wissen im Bereich Social Media-, Content- und Veranstaltungsmanagement aus. Nach drei Jahren in der Eventorganisation widmet sie sich bei KOSMO wieder ihrer Passion: dem Journalismus.