Ein Barhocker fliegt durch die Luft, eine Sängerin geht zu Boden – im Wiener Balkan-Lokal eskalierte ein Streit. Doch vor Gericht steht nicht der Angreifer.
Im Wiener Szenelokal am Gürtel herrschte zunächst ausgelassene Stimmung bei serbischer Live-Musik und dichtem Zigarettenqualm. Die Atmosphäre schlug jedoch jäh um, als ein Gast ohne erkennbaren Anlass mehrere Personen mit Faustschlägen attackierte. Ein 52-jähriger Akkordeonist, der am Dienstag vor dem Wiener Landesgericht erscheinen musste, erklärte: „Er hat mir schon beim Hereingehen gesagt, er wird mich später umbringen, aber ich hab‘ mir nichts dabei gedacht.“ Überraschenderweise fand sich nicht der Aggressor, sondern der Musiker der Balkan-Band auf der Anklagebank wieder.
Die Aufzeichnungen der Überwachungskamera dokumentieren, wie der in Wien geborene Serbe mit einer Zigarette im Mund einen hölzernen Barhocker von der Bühne auf den Angreifer warf. Daraufhin entbrannte eine Massenschlägerei, bei der mehrere Männer – die beim Prozess nicht erschienen – auf das Opfer einschlugen. Der Mann blieb schließlich mit verschobenem Nasenbeinbruch, Prellungen und blutüberströmt am Boden liegen.
⇢ Polizei deckt Drogenring auf – Täter sollen Balkan-Verbindungen haben
Eskalierte Situation
Der Verteidiger Alexander Philipp brachte die Situation prägnant auf den Punkt: Als die Sängerin eingreifen wollte und ebenfalls durch einen Faustschlag zu Boden ging, „san ihm die Kabeln durchbrennt“. Der Musiker rechtfertigte sein Handeln: „Ich wollte ihr helfen, da hab‘ ich den Sessel geworfen. Der war ein Riesentyp, zwei Meter groß und so breit.“
Mildes Urteil
Selbst der Staatsanwalt räumte ein: „Wir haben es hier nicht mit dem klassischen Opfer zu tun und keineswegs mit einem unschuldigen Menschen.“ Verteidiger Philipp betonte: „In 30 Jahren hab‘ ich so etwas noch nie erlebt, wie der sich aufführt.“ Dennoch bleibt eine Körperverletzung strafrechtlich relevant – der Schöffensenat verzichtete jedoch auf eine Verurteilung wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Waffeneinsatz.
Das bereits rechtskräftige Urteil fiel mit 20 Monaten bedingter Haft vergleichsweise milde aus.