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Produkthaftung

Säugling wochenlang krank – Familie zieht gegen Nestlé vor Gericht

Säugling wochenlang krank – Familie zieht gegen Nestlé vor Gericht
Foto: iStock
3 Min. Lesezeit |

Ein kranker Säugling, ein Weltkonzern und ein Rückruf mit Folgen – in Wien beginnt ein Prozess, der weit über eine Familie hinausgeht.

Eine Familie aus Dornbirn hat rechtliche Schritte gegen den Nahrungsmittelkonzern Nestlé eingeleitet. Ihr Säugling soll nach dem Verzehr von BEBA-Pre-Säuglingsnahrung über Wochen hinweg an heftigem Erbrechen und Atemnot gelitten haben. Mit dieser Klage wurde der erste österreichweite Zivilprozess im Zusammenhang mit der kontaminierten Babynahrung angestoßen.

Zu Beginn des Jahres 2026 hatte Nestlé mehrere Chargen des Produkts vorsorglich vom Markt genommen. Hintergrund war eine mögliche Verunreinigung mit Cereulid (Bakteriengift), einem Giftstoff des Bakteriums Bacillus cereus, der nach Unternehmensangaben über einen Zulieferer in das Produkt gelangte. Obwohl Stichproben nur geringe Mengen des Stoffs nachwiesen, wurde der Rückruf in der Folge auf zusätzliche Chargen ausgedehnt. Laut Angaben der österreichischen Behörden waren bis Mitte März 2026 insgesamt 33 Chargen der Marke BEBA in Österreich von dem Rückruf betroffen.

Schwere Vergiftungserscheinungen

Den Angaben der Eltern zufolge traten die Symptome bei ihrem Kind täglich zwischen dem 10. November und dem 30. Dezember 2025 auf. Ärzte in Dornbirn dokumentierten einen deutlichen Gewichtsverlust und stellten schwere Vergiftungserscheinungen fest. Bemerkenswert ist dabei, dass die Beschwerden nach Darstellung der Familie zeitgleich mit dem Ende der Verwendung der betroffenen Charge verschwanden.

Die Eltern stützen ihre Klage auf das Produkthaftungsgesetz und fordern darüber hinaus Schmerzengeld sowie Ersatz für den entstandenen Pflegeaufwand. Ihr rechtlicher Vertreter, Anwalt Daniel Janko von der Kanzlei Häusle & Rützler, charakterisiert das Verfahren als einen Kampf „David gegen Goliath“.

Streit um Gutachterin

Bereits im Vorfeld des eigentlichen Verfahrens ist es vor dem Bezirksgericht für Handelssachen Wien zu Auseinandersetzungen gekommen. Wie Janko schildert, habe das Gericht zunächst die Einholung eines mikrobiologischen Sachverständigengutachtens verfügt. Dazu heißt es in den Vorarlberger Nachrichten: „Gegen die vom Gericht in Aussicht genommene Gutachterin erhob die beklagte Partei Nestlé am 23. Juli 2026 Einwände. Und zwar wegen angeblicher Befangenheit dieser Gutachterin durch deren Funktion bei einem konkurrierenden Unternehmen.“

Rechtsanwalt Daniel Janko sieht in diesem Verfahren ein eklatantes Kräfteungleichgewicht zwischen einer einzelnen Familie und einem weltweit operierenden Konzern. Darüber hinaus geht er davon aus, dass in Österreich eine erhebliche Dunkelziffer weiterer betroffener Kinder existiert – viele Eltern hätten die Beschwerden ihrer Säuglinge nicht mit der Nahrung in Verbindung gebracht oder aus Scheu vor einem Rechtsstreit mit einem Großkonzern auf eine Klage verzichtet. Nach Angaben der österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) wurden den heimischen Behörden bis zum 12. März 2026 insgesamt 14 Erkrankungsfälle im Zusammenhang mit dem Toxin Cereulid in Babynahrung gemeldet, davon gelten drei Fälle als bestätigt und elf als wahrscheinlich. Janko wartet nun auf die weiteren gerichtlichen Schritte und betont: „Unser Fall zeigt, dass auch Großkonzerne nicht schalten und walten können, wie sie wollen.“

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KO KOSMO-Redaktion
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