Festnahmen, Untertauchen, gescheiterte Abschiebeflüge – ein Fall, der zeigt, wie komplex Abschiebungen in der Praxis sein können.
Seit mehr als zwei Jahren hält ein algerischer Staatsangehöriger Polizei, Justiz und Asylbehörden in Atem. Für den 30. Juli 2026 ist nun erneut ein Flug nach Algier gebucht – ob die Abschiebung diesmal tatsächlich vollzogen werden kann, bleibt jedoch ungewiss. Wie die Kronen Zeitung berichtet, soll nach einer Reihe gescheiterter Versuche nun ein endgültiger Vollzug erfolgen.
Zuletzt hatte der Mann seine Schubhaft vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten – ohne Erfolg. Die Beschwerde wurde abgewiesen. Aus dem Protokoll zitiert die Kronen Zeitung: „Die hier zu prüfende Schubhaft stellt eine ‚ultima ratio‘ dar, da sowohl ein Sicherungsbedarf als auch Verhältnismäßigkeit vorliegen und ein gelinderes Mittel nicht den Zweck der Schubhaft erfüllt.“
Gescheiterte Abschiebeversuche
Ein 17-seitiges Erkenntnis zeichnet nach, wie sich der Fall seit Anfang 2024 entwickelt hat. Nach eigenen Angaben reiste der Algerier zu Jahresbeginn 2024 illegal über die ungarische Grenze nach Österreich ein. Am 5. April 2024 wurde er im Zuge eines mutmaßlichen Einbruchsdiebstahls festgenommen.
Ausweispapiere konnte er keine vorweisen; gegenüber den Beamten bezeichnete er sich zunächst als Syrer. Zwei Tage nach der Festnahme stellte er einen Antrag auf internationalen Schutz und gab dabei Algerien als Herkunftsland an. Er wurde in die Grundversorgung aufgenommen und aus dem Polizeianhaltezentrum entlassen. Ende Mai gelang es schließlich, seine Identität mithilfe einer Interpol-Mitteilung zweifelsfrei zu klären.
Am 22. Juni 2024 kam es nach einem weiteren Diebstahl erneut zur Festnahme. Bereits am Folgetag wurde der Mann nach einer Einvernahme wieder auf freien Fuß gesetzt und tauchte daraufhin unter, wie die Tageszeitung berichtet. Im Oktober 2024 wurde sein Antrag auf internationalen Schutz abgewiesen; auch die dagegen eingebrachte Beschwerde blieb ohne Erfolg.
Am 15. November 2024 erging eine Verurteilung zu zwölf Monaten teilbedingter Haft – dem lag eine Sachbeschädigung sowie ein versuchter Einbruchsdiebstahl zugrunde. Drei Tage nach der Verurteilung wurde er entlassen und entzog sich abermals dem Zugriff der Behörden, heißt es in der Kronen Zeitung.
Neuer Asylantrag
Im März 2025 wurde der Mann bei einem Suchtgiftdelikt aufgegriffen und erneut festgenommen. Nach einem Termin bei der algerischen Botschaft in Wien wurde ein Heimreisezertifikat ausgestellt, und für den 14. Mai 2025 war bereits ein Abschiebeflug gebucht. Zwei Tage vor dem geplanten Abflug stellte der Algerier aus der Schubhaft heraus einen weiteren Antrag auf internationalen Schutz, woraufhin der Flug storniert werden musste.
Nachdem das Folgeasylverfahren zugelassen worden war, wurde er am 11. Juni 2025 aus der Schubhaft entlassen – und verschwand laut Kronen Zeitung erneut. Am 11. November 2025 wurde er bei einer Personenkontrolle aufgegriffen und ins Polizeianhaltezentrum gebracht, kam jedoch zwei Tage später wieder frei und entzog sich abermals den Behörden.
Im Februar 2026 wurde auch sein jüngster Antrag auf internationalen Schutz abgewiesen. Nach einem versuchten Kellereinbruch folgte am 14. Mai 2026 die nächste Festnahme.
Seither befindet sich der Algerier wegen bestehender Fluchtgefahr in Schubhaft, wie die Kronen Zeitung schreibt.