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Berufungsprozess

Schicksalstag für Kurz: OLG entscheidet über Falschaussage-Urteil

Schicksalstag für Kurz: OLG entscheidet über Falschaussage-Urteil
FOTO: EPA-EFE/CHRISTIAN BRUNA
2 Min. Lesezeit |

Neun Monate nach dem Urteil wegen Falschaussage steht für Sebastian Kurz und Bernhard Bonelli der entscheidende Tag bevor. Das Oberlandesgericht entscheidet endgültig.

Am Montag steht für den ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz und seinen früheren Kabinettschef Bernhard Bonelli ein entscheidender Gerichtstermin an. Das Wiener Oberlandesgericht befasst sich mit ihrer Berufung gegen die Verurteilung wegen Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss. In erster Instanz erhielt Kurz eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten, Bonelli wurde zu sechs Monaten verurteilt. Beide legten gegen das im Februar 2023 ergangene Urteil Rechtsmittel ein.

Fast neun Monate vergingen zwischen der Verurteilung am 23. Februar 2024 und der Übermittlung der Rechtsmittel an das Oberlandesgericht – eine Verzögerung, die teilweise auf Eingaben der Verteidigung zurückzuführen ist. Bei der anstehenden Verhandlung wird nun geprüft, ob die erstinstanzlichen Schuldsprüche Bestand haben. Das Gericht kann diese bestätigen, aber das Strafmaß modifizieren.

Die Entscheidung der zweiten Instanz wird jedenfalls rechtskräftig sein. Alternativ könnte das Verfahren auch ganz oder teilweise an das Erstgericht zurückverwiesen werden.

ÖBAG-Besetzung

Der Schuldspruch bezieht sich auf Aussagen zur Bestellung des Aufsichtsrats der Staatsholding ÖBAG (Österreichische Beteiligungs AG). Nach Auffassung des Erstgerichts erweckte Kurz bei seiner Befragung im Untersuchungsausschuss fälschlicherweise den Eindruck, kaum in diesen Prozess involviert gewesen zu sein.

Hingegen wurde er vom Vorwurf der Falschaussage bezüglich der Ernennung von Thomas Schmid zum ÖBAG-Vorstand freigesprochen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft akzeptierte die erstinstanzlichen Entscheidungen, während Kurz stets betonte, nicht bewusst die Unwahrheit gesagt zu haben.

Verhandlungsablauf

Die öffentliche Verhandlung ist für etwa drei Stunden angesetzt, ohne dass Zeugen geladen wurden. Die OLG-Sprecherin Susanne Lehr erklärte gegenüber der APA: „Der Umstand, dass öffentlich über Rechtsmittel verhandelt wird, lässt keine Rückschlüsse auf den Ausgang der Verhandlung zu.“ Da es sich um zwei Beschuldigte handelt, sieht das Gesetz dieses Vorgehen vor.

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KO KOSMO-Redaktion
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