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SCHWEIZ

„Schlecht integriert und zu viel Sozialhilfe“: Kosovarin nach 27 Jahren ausgewiesen

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Symbolbild (FOTO: zVg.)

Mehr als ihr halbes Leben verbrachte eine Kosovarin (56) in ihrer Wahlheimat. Nun muss sie das Land verlassen, da ihre Beschwerde vor Gericht nicht durchging.

Das Zürcher Migrationsamt entschied vor zwei Jahren, die Aufenthaltsbewilligung der Frau nicht zu verlängern. Grund hierfür war die Tatsache, dass die 56-Jährige ab 2007 Sozialhilfe bezog und sich trotz Verwarnung durch das zuständige Amt im Jahr 2015 weiterhin finanzielle Hilfe vom Staat bezog.

Über 130.000 Euro Sozialhilfe kassiert
Das Zürcher Verwaltungsgericht kam zum Schluss, dass die „Sozialhilfeabhängigkeit größtenteils selbstverschuldet“ sei. Die Kosovarin arbeitete in der Vergangenheit nur sporadisch und gab an, aus gesundheitlichen Gründen keiner regulärer Beschäftigung nachgehen zu können. Ihr wurden zwischen 2007 und April 2016 rund 150.000 Franken (rund 134.000 Euro) Sozialhilfe ausbezahlt.

Gleichzeitig wurde ihr Antrag auf Frührente vonseiten der Sozialversicherung abgelehnt, da sie über kein Gutachten verfügte, dass ihren schlechten Gesundheitszustand und somit eine Arbeitsunfähigkeit bestätigte.

Beschwerde beim Bundesgericht
Die 56-jährige Kosovarin reichte mehrfach Beschwerde gegen den Entscheid des Zürcher Migrationsamt ein. Der Fall ging bis vor das Bundesgericht. Sie berief sich auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens garantiert.

Das Bundesgericht entschied, dass aus diesem Artikel kein Anspruch auf eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung abgeleitet werden kann und verwies auf die Vorinstanz, laut welcher es trotz jahrelangen Aufenthalts und Erwerbsfähigkeit „an einer beruflich-wirtschaftlichen wie auch einer sprachlichen Integration fehle.“

„In der Heimat sozialisiert, aber nicht Deutsch gelernt“
Ebenso hielt das Gericht fest, dass die Frau in ihrem Heimatland sozialisiert sei und dort über ein familiäres und soziales Netzwerk verfüge. Einmal im Jahr reise sie für 10 bis 14 Tage in den Kosovo, während ihre Deutschkenntnisse auch nach 25 Jahren in der Schweiz so bescheiden seien, dass bei der Einvernahme ein Dolmetscher notwendig war.