Schockierende Vorwürfe erschüttern die Uniklinik Dresden: Mitarbeiter sollen Verstorbenen heimlich Knochenfragmente entnommen haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
An der Uniklinik Dresden wird gegen Mitarbeiter ermittelt, die verdächtigt werden, Verstorbenen unerlaubt Knochenfragmente entnommen zu haben. Das Klinikum reagierte mit Bestürzung auf die Vorwürfe und sicherte vollständige Kooperation mit den Behörden zu.
„Wir werden alle notwendigen Maßnahmen schnellstmöglich einleiten. Ziel muss eine lückenlose Aufklärung sein“, erklärte die Klinikleitung und betonte ihre Unterstützung bei der Aufarbeitung des Falls.
Die Staatsanwaltschaft hat am Donnerstag Räumlichkeiten des Universitätsklinikums sowie der Medizinischen Fakultät der TU Dresden durchsucht. Grund dafür ist ein Anfangsverdacht auf Störung der Totenruhe, wie das Klinikum mitteilte.
Verdacht auf Knochenentnahme
Laut Auskunft der Dresdner Staatsanwaltschaft stehen drei Beschäftigte des Universitätsklinikums und des Instituts für Rechtsmedizin der TU Dresden im Fokus der Ermittlungen. Konkret geht es um die „unrechtmäßige Entnahme von menschlichen Felsenbeinen (Schädelknochen mit Innenohr) in 13 Fällen“.
Das Felsenbein zählt zu den härtesten Knochenstrukturen im menschlichen Schädel und befindet sich im seitlichen Schädelbereich. Seine Funktion besteht unter anderem im Schutz des Innenohrs vor Verletzungen.
Laufende Ermittlungen
Bei den Durchsuchungsmaßnahmen wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt, darunter Mobiltelefone und digitale Speichermedien. Die Ermittlungsarbeiten, an denen auch das sächsische Landeskriminalamt beteiligt ist, werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.
„Der im Raum stehende Tatbestand schockiert uns zutiefst“, heißt es in der Stellungnahme des Klinikums. „Als Universitätsklinikum Dresden und Medizinische Fakultät treten wir für einen klaren ethischen und medizinrechtlichen Wertekanon ein.“ Weitere Details wurden mit Verweis auf die laufenden Untersuchungen nicht bekannt gegeben.
Die Störung der Totenruhe ist ein Straftatbestand, der mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet werden kann. Auch der Versuch ist strafbar.
Unter diesen Tatbestand fallen beispielsweise die unbefugte Entnahme, Zerstörung oder Beschädigung von Totenasche sowie die Beschädigung oder Entweihung von Grabstätten.